Bürgermeister Christoph Glogger befördert Yvonne Rauch
Zur Beamtin ernannt

Bürgermeister Christoph Glogger berief Yvonne Rauch in ein Beamtenverhältnis auf Probe und ernannte sie zur Stadtoberinspektorin.   | Foto: Stadtverwaltung Bad Dürkheim
  • Bürgermeister Christoph Glogger berief Yvonne Rauch in ein Beamtenverhältnis auf Probe und ernannte sie zur Stadtoberinspektorin.
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Bad Dürkheim. Noch vor den Feiertagen berief Bürgermeister Christoph Glogger die seit Anfang Juli bei der Stadt Bad Dürkheim angestellte Mitarbeiterin Yvonne Rauch mit Wirkung zum 1. Januar in ein Beamtenverhältnis auf Probe und ernannte sie zur Stadtoberinspektorin.
Yvonne Rauch hatte nach dem Abitur im Jahr 2003 zunächst Betriebswirtschaftslehre an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz studiert und im Anschluss als Assistentin in der Personaldisposition und als Bildungsbegleiterin gearbeitet. In 2010 kam sie zu ihrem letzten Arbeitgeber, der BorgWarner Turbo Systems Engineering GmbH in Kirchheimbolanden, wo sie bis zum Wechsel zur Stadt Bad Dürkheim tätig war, zuletzt in der Position eines „HR Generalist“.
Erst Anfang dieses Jahres habe sie den Wunsch verspürt, sich umzuschauen und eine neue Wirkungsstelle zu suchen. Dann habe sich auch schon bald die Möglichkeit eröffnet, bei der Stadt Bad Dürkheim zu beginnen. „Ich bin hier ganz toll aufgenommen worden“, zeigte sie sich dankbar für ihren Start und die kollegiale Zusammenarbeit in der Personalabteilung, wo die 36-jährige Mutter von zwei Kindern auch künftig tätig sein wird.
„Ich finde es toll, dass Sie sich entschieden haben, diesen Weg zu gehen. Es ist schön, dass wir in unserem Team viele junge, engagierte Frauen haben. Für den öffentlichen Dienst ist es in jedem Fall eine Bereicherung, wenn Mitarbeitende auch Erfahrungen aus der Privatwirtschaft einbringen können“, zeigte sich der Bürgermeister überzeugt.
Für die Stadt sei es derzeit eine große Aufgabe, sich auch für die Zukunft als attraktiver Arbeitgeber aufzustellen. In der letzten Zeit habe man recht viele Neueinstellungen vorgenommen. Die Grenzen zwischen Beamten und anderen Beschäftigten seien inzwischen durchlässiger geworden, auch wenn das Beamtenverhältnis eine ganz besondere Verbindung zwischen Mitarbeitenden und Dienstherrn begründe. Dies werde auch durch den Eid deutlich, den ein Beamter bei seiner erstmaligen Ernennung leisten müsse. ps

Autor:

Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim

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