Supermarkt im Fronhof II
Stadtrat ebnet den Weg in Bad Dürkheim

Die Vergabebedingungen für die Durchführung des Konzeptvergabeverfahrens für das Projekt Supermarkt im südlichen Bereich des Fronhof II wurden beschlossen | Foto: Piman Khrutmuang/stock.adobe.com
  • Die Vergabebedingungen für die Durchführung des Konzeptvergabeverfahrens für das Projekt Supermarkt im südlichen Bereich des Fronhof II wurden beschlossen
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Bad Dürkheim. In seiner jüngsten Sitzung hat der Bad Dürkheimer Stadtrat einstimmig die Vergabebedingungen für die Durchführung des Konzeptvergabeverfahrens für das Projekt Supermarkt im südlichen Bereich des Fronhof II beschlossen. „Das ist ein entscheidender Schritt für die weitere Umsetzung“, freut sich Bürgermeisterin Natalie Bauernschmitt. „Nun können wir uns auf die Suche nach einem geeigneten Betreiber machen.“

Das städtische Grundstück soll im Rahmen eines transparenten und offenen Verfahrens vergeben werden, auch wenn die Vergabe nicht dem formalen Vergaberecht unterliegt. Die Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren wurde in Vorberatungen des Bau- und Entwicklungsausschusses, zuletzt am 2. November 2023 und 5. September 2024, geschaffen. Das städtische Grundstück soll nicht verkauft werden, sondern wird im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages für 40 Jahre zur Errichtung und zum Betrieb eines Vollsortimenters zur Verfügung gestellt.

Kriterien zur Bewertung der Konzepte

Im Rahmen des Verfahrens werden eingereichte Konzepte anhand festgelegter Kriterien bewertet:

  • Städtebau und Architektur: 50 Prozent
  • Marktkonzept: 20 Prozent
  • Vertragswerk und Organisatorisches: 30 Prozent

Details zu den Bewertungskriterien sind im Exposé erläutert. Die Bewertung der Angebote und die Vorbereitung der Vergabeempfehlung an den Stadtrat wird durch eine Jury vorgenommen.

Zusammensetzung der Jury

Die Jury besteht aus Vertretern der Stadtverwaltung, darunter die Bürgermeisterin, Fachbereichsleiter und Vertreter der Stadtplanung sowie der Wirtschaftsförderung. Ergänzt wird die Jury durch je einen Vertreter jeder Fraktion und den Vorsitzenden des Klimabeirates.

Abstimmung zwischen Bebauungsplan und Vergabeverfahren

Eine zentrale Herausforderung des Projektes ist die Abstimmung zwischen dem Bebauungsplan und der Grundstücksvergabe, insbesondere in Hinblick auf lärmtechnische Aspekte. Um sowohl rechtssichere Grundlagen für den Bebauungsplan zu schaffen als auch den Interessenten genügend Freiraum für ihre Konzepte zu bieten, wird der Bebauungsplan auf Basis des ausgewählten Projektes finalisiert.

Mit dem Konzeptvergabeverfahren setzt die Stadt auf Transparenz, Qualität und Nachhaltigkeit. Das Verfahren schafft die Grundlage für die Errichtung eines Supermarktes, der sowohl städtebaulich als auch funktional höchsten Ansprüchen gerecht wird.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/supermarkt. mey/red

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Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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