Rhein-Neckar-Kreis. In seiner jüngsten Sitzung hat der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises einstimmig die Vergabe von Kreiszuschüssen in Höhe von insgesamt 280.385 Euro an die Jugendmusikschulen im Kreisgebiet beschlossen. Damit unterstützt der Landkreis auch im Jahr 2025 gezielt die außerschulische musikalische Bildung junger Menschen.
Die Förderung basiert auf einer seit 2022 geltenden Berechnungsgrundlage, bei der die Zuschüsse sich an einer festen Zuschussquote der jeweiligen Personalkosten der Musikschulen orientieren. In diesem Jahr ergibt sich der Betrag aus der festgelegten Förderquote von 2,25 Prozent der geplanten Personalkosten in Höhe von rund 12,6 Millionen Euro. Der Zuschuss beinhaltet außerdem einen Ausgleichsbetrag für das Jahr 2024. „Die Jugendmusikschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Bildung in unserer Region. Sie fördern nicht nur musikalisches Talent, sondern auch soziale Kompetenzen, Gemeinschaftssinn und persönliche Entwicklung“, betont Landrat Stefan Dallinger. „Deshalb ist es dem Rhein-Neckar-Kreis ein wichtiges Anliegen, diese wertvolle Arbeit auch weiterhin finanziell zu unterstützen.“
Die Verteilung der Mittel erfolgt entsprechend der vorgelegten Haushaltspläne der Musikschulen in den jeweiligen Kommunen. In 2025 erhalten etwa die Musikschule Wiesloch 40.022 Euro, die Musikschule in Schwetzingen 38.486 Euro, die Musikschule in Weinheim 38.260 Euro; 29.328 Euro gehen an die Einrichtung in Sinsheim und 24.843 Euro an die Musikschule in Hockenheim. Rückzahlungen ergeben sich in Einzelfällen, etwa bei der Gemeinde Mühlhausen aufgrund einer Kooperationsvereinbarung oder durch die Einstellung des Unterrichtsbetriebs der Orchesterschule Neckartal.
Weitere Beschlüsse und Themen der Sitzung
Ebenfalls einstimmig votierte das Gremium für den Programmvorschlag „Kultur im Kreis 2026“ in der vorliegenden – und mit der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e. V. abgestimmten – Fassung. Außerdem nahm der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport Kenntnis von der Fortschreibung der kurz-, mittel- und langfristigen Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Schulgebäude des Rhein-Neckar-Kreises. red
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