Von bis Umweltbonus bis Mindestlohn
Das ändert sich im neuen Jahr

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants wieder auf 19 Prozent angehoben | Foto: dglimages/stock.adobe.com
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants wieder auf 19 Prozent angehoben
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Von Frank Schäfer

Recht. Von der Beendigung des Umweltbonus für E-Autos bis zur Anhebung der Ausbildungsvergütung bringt das neue Jahr einige Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger mit sich.

Nebenkostenprivileg endet

Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Das bedeutet, das die Kosten für das Kabelfernsehen dann nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden dürfen. Bisher konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit. Mieter und Wohnungseigentümer können sich zukünftig frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen.

Karte statt Lappen

Die Frist für den Umtausch des grauen, rosa oder DDR-Papierführerscheins endet am 19. Januar 2024, wie die Straßenverkehrsbehörde informiert. Dafür bekommen die Führerscheininhaber den neuen EU-Führerschein in Kartenform, der 15 Jahre gültig ist. Wer den Stichtag versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der Polizei bei Kontrollen mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird.

Erhöhung des Bürgergeldes

Zum 1. Januar wird das Bürgergeld erhöht. Um gestiegene Lebenshaltungskosten fortlaufend zu berücksichtigen, werden die Regelbedarfe regelmäßig angepasst. Künftig bekommen Alleinstehende 563 Euro monatlich – aktuell sind es 502 Euro im Monat. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren erhalten künftig 471 statt bisher 420 Euro monatlich. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro Bürgergeld gezahlt, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen einen erhöhten Satz von 357 statt 318 Euro erhalten.

Mindestlohn steigt

Laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung wird der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar steigen. Hierzu plant die Bundesregierung eine Erhöhung in zwei Schritten: Arbeitnehmer bekommen mit Beginn des neuen Jahres mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde. Anfang 2025 wird der Mindestlohn dann um weitere 41 Cent steigen, auf 12,82 Euro. Beschlossen wurde dies am 15. November vom Bundeskabinett.

Ausbildungsvergütung

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen sich Auszubildende über eine Anhebung der Ausbildungsvergütung freuen. Auch 2024 gilt eine Mindestvergütung, die Ausbildungsbetriebe garantieren müssen. Die Sätze für 2024 wurden Ende Oktober bekannt gegeben. Das Monatsgehalt für Auszubildende liegt ab 1. Januar monatlich bei 649 Euro im ersten Lehrjahr. Im zweiten Lehrjahr erhalten Azubis dann 766 Euro pro Monat, ab Beginn des dritten Lehrjahres monatlich 876 Euro und im vierten Lehrjahr schließlich 909 Euro monatlich.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants wieder auf 19 Prozent angehoben. Eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent für den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte im September 2023 keine Mehrheit im Bundestag erhalten1. Die Steuersenkung für Speisen in der Gastronomie war ursprünglich zum 1. Juli 2020 befristet eingeführt worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Senkung wurde jedoch mehrfach verlängert und ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

Umweltbonus für E-Autos

Mit Beginn des neuen Jahres sollte der viel genutzte Umweltbonus beim Kauf von Elektro-Autos auslaufen. Doch als Konsequenz aus dem Karlsruher Haushaltsurteil beendet die Bundesregierung die staatliche Förderung beim E-Auto-Kauf früher als geplant. Die Kaufprämie für E-Autos ist am 17. Dezember ausgelaufen. Die Auswirkungen des Förderstopps könnten laut Experten erheblich sein. Es ist davon auszugehen, dass der Absatz von rein batteriebetriebenen Autos nach fast einem Jahrzehnt mit stetigen Zuwächsen im Jahr 2024 hierzulande erstmals schrumpft.

Ausweitung beim Einwegpfand

Auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen gilt ab 1. Januar die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Diese Regelung betrifft auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Laut Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW, ist diese Änderung sinnvoll und überfällig. Sie beendet die Verwirrung darüber, welche Getränkedose und -flasche nun Pfand erhebt und welche nicht. Das macht es Verbrauchern beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher. Außerdem sollten dadurch auch weniger Getränkegefäße achtlos in der Umwelt landen.

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Autor:

Frank Schäfer aus Pirmasens

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