Baden-Württemberg. Der Landesfamilienpass sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind ab sofort bei den baden-württembergischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich, teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mit. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern – auch Pflege- oder Adoptivkindern – in einem Haushalt leben. Familien mit einer Sozialkomponente bekommen den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind. „Mit dem Landesfamilienpass entlasten wir Familien in schwierigen Zeiten finanziell“, sagt Minister Manne Lucha. „Unter den mehr als 140 spannenden Angeboten unserer Kooperationspartner ist sicherlich für jede Familie etwas dabei. Die vielfältigen Herausforderungen wie etwa die Inflation machen es umso wichtiger, Familien positive Erlebnisse und Eindrücke zu ermöglichen.“
Der Familienpass ist längst den gewandelten Familienformen angepasst. Neben einer oder einem Erwachsenen, die beziehungsweise der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden, zu denen die Kinder einen Bezug haben. Auch Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, bekommen den Landesfamilienpass. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
Aktuelle Informationen auch zu den jeweiligen Attraktionen und sind online abrufbar unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass. Weitere Auskünfte – etwa zu kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen – erhalten Interessierte bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.red
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