Zum ersten, zum zweiten... verkauft! Verbandsgemeindgemeinde versteigert Feuerwehrautos

Wer schon immer mal ein Original-Feuerwehrauto besitzen wollte, kann jetzt gleich zwei davon ersteigern | Foto: Symbolfoto: Xaver Klaussner/stock.adobe.com
  • Wer schon immer mal ein Original-Feuerwehrauto besitzen wollte, kann jetzt gleich zwei davon ersteigern
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Von Cynthia Schröer
Bruchmühlbach-Miesau. Wer sein Auto nicht mehr haben möchte, der verkauft es oder bringt es zum Schrotthändler. Doch was macht man mit ausgedienten Fahrzeugen der Feuerwehr? Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau will zwei solcher Modelle loswerden und versteigert diese. Aber wer kauft alte Feuerwehrautos? Wie viel Geld wird dafür geboten und wie hoch ist das Mindestgebot? Wochenblatt-Redakteurin Cynthia Schröer hat nachgefragt.

Versteigerung ist gängige Praxis

Dass die Verbandsgemeinde Feuerwehrfahrzeuge, die außer Dienst gestellt wurden, versteigert, ist eine gängige Praxis. Über die Art der Veräußerung entscheidet die Verbandsgemeinde zwar im Einzelfall, in der Regel würde aber die Versteigerung bevorzugt, informiert Andreas Traumer, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Zuletzt hatte die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 2021 ein Tanklöschfahrzeug für rund 10.000 Euro und davor im Jahr 2017 einen VW T4 - ein Transporter, der als Einsatzleitfahrzeug genutzt wurde - für rund 5.600 Euro verkauft. Die Käufer seien eine Privatperson und ein Händler gewesen. 
Wann haben Feuerwehrfahrzeuge überhaupt ausgedient? "Die Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen wird unterschiedlich bemessen, sie liegt, abhängig vom Fahrzeugtyp, zwischen 15 bis 25 Jahren. Danach gelten die Fahrzeuge als unwirtschaftlich (mangelnde Ersatzteilversorgung). Nach Ablauf der Nutzungsdauer werden Sie außer Dienst gestellt", erklärt Traumer. Über den Verkauf selbst entscheide dann das zuständige Gremium, in der Regel der Verbandsgemeinderat.
Bei den beiden Fahrzeugen, die aktuell versteigert werden, handelt es sich um ein Mehrzwecktransportfahrzeug und ein Tanklöschfahrzeug. Beide Marke Mercedes. Das Mehrzwecktransportfahrzeug wurde zuletzt in der Wehreinheit Martinshöhe eingesetzt, das Löschfahrzeug in der Wehreinheit Miesau. Der Transporter ist schon rund 51.600 Kilometer gefahren, das Löschfahrzeug etwa 29.000 Kilometer.

Mindestgebote bei 6.500 und 10.000 Euro

Das Mindestgebot für das 28 Jahre alte Mehrzwecktransportfahrzeug liegt bei 6.500 Euro, für das rund 30 Jahre alte Löschfahrzeug bei 10.000 Euro. Das Geld, für das die beiden Fahrzeuge ersteigert werden, fließt laut Traumer in den allgemeinen Haushalt der Verbandsgemeinde.

Besichtigung am 20. April möglich

Am Samstag, 20. April, können die Fahrzeuge von 14 bis 16 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau in der Bahnhofstraße 58 a besichtigt werden. Eine Probefahrt ist nicht möglich, da die Fahrzeuge bereits abgemeldet wurden. "Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen
werden, die Fahrzeuge werden verkauft wie besichtigt", heißt es in einer Mitteilung der Verbandsgemeinde. Damit werden jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unter welchen Voraussetzungen die Fahrzeuge zugelassen und versichert werden können, muss der Verkäufer selbst klären.

Am 8. Mai fällt der Hammer

Wer sich für ein Fahrzeug interessiert, soll sein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag, adressiert an
die Verbandsgemeindeverwaltung in Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau mit der Kennzeichnung
„Kaufangebot für Löschfahrzeug - nicht öffnen“ oder „Kaufangebot für Mercedes Mehrzweckfahrzeug - nicht öffnen“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Frau Kiefer bis zum 8. Mai abgeben. Auf dem Angebot müssen Namen, Anschrift des Bieters mit rechtsverbindlicher Unterschrift stehen. Offen abgegebene Gebote werden nicht gewertet.
Nach Ablauf der Gebotsfrist wird dem Meistbietenden der Zuschlag umgehend erteilt. Nur der Höchstbietende wird unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist über den Zuschlag informiert. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden. Bei mehreren gleichen Höchstgeboten entscheidet das Los. Nach dem Zuschlag ist der Gebotspreis (Kaufpreis) innerhalb einer Woche an die Verbandsgemeindekasse Bruchmühlbach-Miesau zu überweisen. Eine Barzahlung bei der Übergabe ist nicht möglich.

Autor:

Cynthia Schröer aus Wochenblatt Landstuhl

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