VG-Bürgermeister Michael Cullmann über die aktuelle Lage
Entspannung?

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach mehrmonatiger Beschränkung unseres Lebens kann der Sommer tatsächlich Entspannung bringen. Zum einen für die Menschen, die hauptsächlich im Sommer ihren Lebensunterhalt verdienen, zum anderen auch für diejenigen, denen die „Decke auf den Kopf fällt“.
Ob der Sommer spannend oder entspannt wird, liegt auch in unserer Hand. Alle Reisende, die sich in die Hochburgen des Tourismus begeben, stehen vor dem Dilemma „Abstand von der Masse halten“, geht das überhaupt? Lieber zu Fuß durch die Nordpfalz wandern, als das zu besichtigen, was alle anderen sehen wollen. Viele Situationen in diesem Sommer werden uns zum Nachdenken anregen, wichtig bleibt: Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen.
Die Beispiele aus unserem Nordpfälzer Land zeigen, dass wir mit den Lockerungen umgehen können. Die Infektionszahlen haben sich nicht erhöht. Stand Dienstag 23. Juni gibt es in unserer Verbandsgemeinde keine positiv getesteten Fälle von Ansteckungen. Das klingt nach Entspannung und Normalität. Was uns immer wieder die Schweißperlen auf die Stirn treibt, ist eine Krankmeldung aus einer Grundschule oder Kita. Diese Verdachtsfälle in der Verwaltung sind selten, aber wenn sich jemand mit Fieber krank meldet, können Sie sich die Erleichterung vorstellen, wenn der dann durchgeführte Test keine Infektion mit dem Corona-Virus zeigt.
Es gibt aber auch Beispiele in Deutschland, die zeigen, wie wenig verantwortungsvoll Einzelne mit den Lockerungen umgehen. Wenn in Städten ganze Wohnblocks unter Quarantäne gestellt werden müssen oder wenn wir lesen, dass weiterhin Covid-19-bedingte Ausbrüche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern gemeldet werden: Das Virus ist nicht verschwunden, werden wir erinnert, die Gefährdung ist nicht vorbei.
Es gibt auch andere Massenausbrüche von Corona-Infektionen: Ob im Fall Tönnies in Fleischfabriken immer gewissenhaft gehandelt wurde, ist mindestens zweifelhaft. Letzte Woche wurden bei rund 6.000 Tests der Mitarbeiter in der Tönnies-Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück mehr als 1.300 Infektionen festgestellt. Alle rund 6.500 Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt. Schulen und Kitas im Landkreis Gütersloh bleiben bis auf Weiteres zu.
Bleibt die Frage, ob das sein muss? Bei den kleinen Betrieben des Fleischerhandwerks wird grundsätzlich anders gearbeitet als in der Fleischindustrie. Auch die „Familien-Unternehmen“ im Nordpfälzer Land beschäftigen hoch qualifizierte Mitarbeiter, die ihr Geld langjährig in festen Angestelltenverhältnissen verdienen. Hinzu kommt: Eine Corona-Infektion hätte hier eine ganz andere, viel geringere Wirkung als in einer riesigen Werkhalle. Trotzdem kämpfen die „Kleinen“ ums Überleben, von Entspannung keine Spur!
Die Kunden und Verbraucher haben die Wahl, wir alle entscheiden mit: In jeder Branche muss man diejenigen stützen, die für nachhaltiges, hochwertiges und ethisches Arbeiten stehen. Wir haben gelernt, dass dies von Nutzen für unsere gesamte Gesellschaft ist.
Für viele Arbeitnehmer wird die Anspannung nicht geringer werden. Mehr als zwei Millionen Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie sind in Kurzarbeit. Auch wenn beim größten Arbeitgeber in unserer Verbandsgemeinde, bei Adient in Rockenhausen, die Maschinen wieder anlaufen, bleibt die Unsicherheit vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Die mittelständischen Unternehmen rechnen mit einem langen Weg, im Schnitt wird eine Normalisierung der Geschäftslage erst im März 2021 erwartet.
„Entspannung mit mehr Eigenverantwortung“, könnte das seit vergangener Woche vorliegende zehnte Corona-Regelwerk des Landes überschrieben sein. Am Beispiel der privaten Veranstaltungen wird das deutlich, denn dafür gibt es nun ein eigenes Hygienekonzept. Dabei gelten für größere Feiern wie beispielsweise Hochzeiten ab 24. Juni zwei Bedingungen: Der Personenkreis für diese Gesellschaften muss im Voraus eindeutig festgelegt werden, es dürfen nicht mehr als 75 Menschen teilnehmen. Ist dies erfüllt, müssen Abstandsgebot und Maskenpflicht nicht mehr zwingend eingehalten werden. Dringend empfohlen wird dies dennoch!
Ab dem 24. Juni dürfen im Innenbereich bis zu 150 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen. Weiterhin gelten Abstandsgebot, Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Sofern die Teilnehmenden keine zugewiesenen Plätze haben, gilt als Personenbegrenzung die . Bei zugewiesenen Plätzen entfällt die am Platz.
Bei Außenveranstaltungen wird die Personenbegrenzung um 100 auf 350 angehoben. Weiterhin untersagt sind allerdings Volks- oder Weinfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern und Groß-Konzerte. Sie bleiben nach einem neuen Beschluss von Bund und Ländern bis mindestens Ende Oktober verboten.
Eine entscheidende Änderung gibt es für die Ferienbetreuungsmaßnahmen und Ferienfreizeiten: Im zugehörigen Hygienekonzept wird bei bis zu 25 Personen/Gruppe incl. Betreuer auf das Abstandsgebot verzichtet.
Was ist für Vereine wichtig: Die Vereinshaftpflicht gilt uneingeschränkt, was die Tätigkeit im Sinne des Vereins betrifft. Was Verstöße gegen die Hygieneverordnung betrifft, sind die daraus resultierenden Strafen NICHT von der Haftpflicht abgedeckt.
Bei der Religionsausübung sind Chöre und Gemeindegesang nicht mehr untersagt. Diese Aktivitäten sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden; der Mindestabstand zwischen Personen ist zu verdoppeln. Gesangunterricht ist nunmehr auch mit mehr als 2 Personen zulässig.
Es darf auch mit mehr als 10 Personen trainiert oder ein Wettkampf abgehalten werden, sofern die Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot eingehalten werden; sofern bei der sportlichen Betätigung, insbesondere in geschlossenen Räumen, mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln. Auch bei Kontaktsportarten sind nunmehr für bis zu 10 Personen der Trainingsbetrieb und der Wettkampf zulässig.
Weitere Infos aus der Verwaltung:
Ab nächster Woche werden wir unsere Verwaltungsstandorte wieder öffnen. Das Risiko einer Infektion kann immer noch nicht ganz ausgeschlossen werden. Daher haben wir, um unsere Beschäftigten weiterhin vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen getroffen.
Für Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gilt: Ab Montag, 29. Juni, ist die Öffnung der Rathäuser für den Kundenverkehr vorgesehen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten. In den Büros wurden Maßnahmen ergriffen, um diesen Abstand zwischen den Beschäftigten und den Kunden zu gewährleisten. Es gilt im Begegnungsverkehr Maskenpflicht für alle Beschäftigten und Kunden im Treppenhaus und den Fluren. Diese entfällt am Arbeitsplatz/Schreibtisch, auch für unsere Kunden.
Eine gute Nachricht aus der Konferenz der Kultusminister zum Schluss:
Die Länder streben an, dass alle Schülerinnen und Schüler spätestens nach den Sommerferien wieder in einem regulären Schulbetrieb in den Schulen vor Ort und in ihrem Klassenverband oder in einer festen Lerngruppe unterrichtet werden. Das Recht auf Bildung beinhaltet auch die Sicherstellung der Abschlüsse in der Schule. Auch dies wird eine spannende Aufgabe, für Lehrer und Schüler.
Mit der Hoffnung auf weniger Spannung und etwas Entspannung grüßt Michael Cullmann, Bürgermeister.

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Autor:

C B aus Wochenblatt Kirchheimbolanden

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