Coronavirus Pirmasens
Stadtverwaltung informiert über Regeln an Silvester

Foto: Heiko Stein/Pixabay

Pirmasens. Zum bevorstehenden Jahreswechsel 2020/21 informiert die Stadtverwaltung Pirmasens über die geltenden Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für Silvester und Neujahr. Ziel des Maßnahmenbündels ist es, Menschenansammlungen zu verhindern, damit die Ausbreitung des Corona-Erregers wirksam einzudämmen und die aufgrund der Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.

Feuerwerksverbot:

Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. Die entsprechende Regelung des Bundesinnenministeriums untersagt den Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (dazu zählen unter anderem Raketen und Böller) an Privatpersonen, unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Auch bereits zuvor getätigte Bestellungen, etwa über den Online-Versandhandel, dürfen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund lautet der Appell, keine Feuerwerksköper und Böller aus den Vorjahren zu verwenden. Diese könnten zum Beispiel durch unsachgemäße Lagerung beschädigt sein, wodurch eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Es wird außerdem dringend davor abgeraten, Feuerwerkskörper und Böller aus dem benachbarten Elsass-Lothringen einzuführen und im privaten Raum (Einfahrt, Garten, Hof etc.) abzubrennen.

Ausgang:

Auch in der Silvesternacht, 31. Dezember, gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. In der Zeit von 1 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag ist es nicht gestattet, sich ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufzuhalten. Auf der Straße mit Nachbarn Sekt trinken und Raketen abfeuern ist deshalb in diesem Jahr nicht möglich. Veranstaltungen, Ansammlungen und Festivitäten im öffentlichen Raum sind flächendeckend landesweit untersagt.

Kontakte:

Zu Silvester gelten die Kontaktbeschränkungen der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung ausnahmslos. Dies bedeutet konkret: Private Feiern und Treffen sind lediglich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht zu dieser Begrenzung. Angesichts der anhaltend hohen Zahl an Neuinfektionen in Pirmasens wird jedoch dringend empfohlen, auf Feiern im privaten Raum zu verzichten.

Alkoholkonsum:

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus ist aufgrund der in Pirmasens gültigen Allgemeinverfügung der Verkauf von alkoholischen Getränken in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr untersagt.

Für Kontrolle und Durchsetzung der Maßnahmen zum Infektionsschutz im öffentlichen Raum ist in allererster Linie das Ordnungsamt der Stadt Pirmasens zuständig. Die Einhaltung der Regelungen wird – auch in der Silvesternacht – durch den kommunalen Vollzugsdienst und die Polizei Pirmasens kontrolliert werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von bis zu 25 000 Euro.

Die Corona-Lage ist weiterhin sehr ernst. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat für die Siebenhügelstadt aktuell einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von knapp 241 errechnet. Daher appelliert Oberbürgermeister Markus Zwick erneut mit Nachdruck an die Umsicht und Vernunft der Pirmasenser: „Jede und jeder Einzelne muss hier für sich und andere Verantwortung übernehmen. Wir müssen alle unseren Beitrag dazu leisten, um gerade unserer besonders gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen.“ ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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