Gastronomie-Öffnung
Keine Abnahme durch das Ordnungsamt

Foto: Free-Photos/Pixabay

Pirmasens. Mit Inkrafttreten der novellierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen seit gestern gastronomische Betriebe wieder öffnen – unter strengen Abstands- und Hygieneregeln.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Pirmasens explizit darauf hin, dass in Restaurants, Gaststätten, Eisdielen und Co. keine gesonderte Abnahme durch das Ordnungsamt erfolgt. Jeder Betreiber muss eigenverantwortlich sicherstellen, dass die rechtlich bindenden Vorgaben des Landes erfüllt werden. Der kommunale Vollzugsdienst prüft die Einhaltung der Regeln bei strichprobenartigen Kontrollen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.

Die Stadtverwaltung hat auf ihrer Homepage die wichtigsten Informationen für Gastronomen zusammengefasst. Unter der Rubrik Gastronomie ist unter anderem die Handreichung von Land und Dehoga zu finden, außerdem eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gastgewerbe. Als weiteren Service finden Gastronomen auf der Seite außerdem eine Tabelle zum Herunterladen, die eine Erfassung der Gäste-Kontaktdaten erleichtert.

Die Stadt Pirmasens begleitet die Öffnung der Gastronomie aktiv, etwa durch den vollständigen Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung. ps

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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