Bevölkerungszählung ab Mitte Mai
Zensus 2022

Ab Mitte Mai 2022 werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neustadt an der Weinstraße für den Zensus 2022 befragt.  Foto: Logo
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Neustadt. Ab Mitte Mai werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neustadt an der Weinstraße für den Zensus 2022 befragt. Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Dieser Zensus, der im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurde, findet nach 2011 erneut statt.
Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister.
Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl in 1.053 Privatanschriften als auch in allen Neustadter Wohnheimen (wie bspw. Studierendenwohnheimen) sowie allen Gemeinschaftsunterkünften (wie bspw. Alten- und Pflegeheimen) die dort zum Zensusstichtag, 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst. Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen. Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.
Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die zusätzlich zu erfragenden, soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Stadtverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in der Stadt und den Ortsteilen rund 42 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Zensus-Interviewer nicht notwendig.
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von der Stadt Neustadt an der Weinstraße beauftragte Erhebungsbeauftragte mit einem Interviewerausweis ausweisen.
Die Erhebungsbeauftragten können sich ebenfalls unaufgefordert mit ihren Interviewerausweisen und in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) ausweisen. Sollten Auskunftspflichtige Zweifel an der Echtheit der Erhebungsbeauftragten haben, können diese sich bei der Zensusstelle der Stadt Neustadt an der Weinstraße erkundigen.
Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.
Die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist für Rückfragen per E-Mail zensus.info@neustadt.eu oder unter den Telefonnummern 06321 8551728 oder 06321 8551730 erreichbar.
Weitere Informationen im Internet unter www.zensus2022.de. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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