Sachbeschädigungen an Wahlplakaten
Kein Kavaliersdelikt

Wer Wahlplakate beschädigt, macht sich strafbar. | Foto: ps
  • Wer Wahlplakate beschädigt, macht sich strafbar.
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Neustadt. Gemeinsame Erklärung der Landtagsabgeordneten Dirk Herber und Giorgina Kazungu-Haß zu den Sachbeschädigungen an Wahlplakaten in Neustadt und seinen Ortsteilen.

Bei aller notwendigen, für die Meinungsbildung und Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger wichtigen, demokratischen Konkurrenz:
Die umfangreiche Sachbeschädigung an Wahlplakaten und die Anbringung pauschaler Verunglimpfungen, überschreitet das tolerable Maß in erheblicher Form.
Wahlplakate, die aus den Mitteln der Parteien und damit aus dem Geldbeutel der Mitglieder finanziert werden, sind, gerade während der aktuellen Einschränkungen anderer Mittel der direkten Wahlinformation, ein entscheidender Beitrag zur politischen Willensbildung vor der Landtagswahl.
Wer diese Plakate beschädigt oder zerstört, entfernt oder sinnentstellend verändert, begeht kein Kavaliersdelikt und stellt sich außerhalb des demokratischen Konsenses. Dieses Verhalten wird nicht toleriert und es wird Anzeige erstattet.
Die Beschädigung eines Wahlplakates ist strafbar und muss Konsequenzen haben. bev/ps

Autor:
Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße
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