Erneute Testkäufe nach dem Jugendschutzgesetz – Bilanz ernüchternd

Die Stadt Neustadt hat zum wiederholten Male Testkäufe durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu überprüfen. | Foto: Stadt Landau
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Neustadt. Am Donnerstag, 21. November, fanden in Neustadt zum wiederholten Male Testkäufe mit minderjährigen Testpersonen nach dem Jugendschutzgesetz statt.

Das Team, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes und des kommunalen Vollzugdienstes, kontrollierte mit den Jugendlichen an diesem Nachmittag insgesamt neun Verkaufsstellen. Die Jugendlichen versuchten, branntweinhaltige Getränke, Tabakwaren, Vapes und Konsolenspiele zu kaufen, deren Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten ist. Dieses Mal konnten auch erstmalig die Abgabe von Spielen und von Alkohol in Gaststätten getestet werden.

Kauf gelingt Jugendlichen noch immer viel zu einfach

Fazit: Nach wie vor gelangen Jugendliche viel zu einfach an Alkohol und Tabakwaren. In vier von neun Verkaufsstellen wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt und die Waren an die jugendlichen Personen verkauft. Fünf Verkaufsstellen verhielten sich richtig, kontrollierten die Altersangabe auf dem Personalausweis korrekt und verweigerten den Verkauf.

Die Verstöße werden nun zur Anzeige gebracht, es drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren.

„Normalerweise kontrolliere ich das immer“

„Die Bilanz hat sich leider in diesem Jahr wieder verschlechtert. In fast jeder zweiten Verkaufsstelle gelang der Kauf“, so Sandra Zimmermann, Mitarbeiterin des Jugendamtes. „Normalerweise kontrolliere ich das immer“ – dies sei die häufigste Aussage der Verkäufer, nachdem sie beim Testkauf durchgefallen waren. „Die Praxis zeigt jedoch auch, dass zu wenig oder falsch kontrolliert wird“, ist die Bilanz von Marco Paul und Markus Kaufmann vom kommunalen Vollzugsdienst. Daher seien auch im Laufe des nächsten Jahres weitere Aktionen geplant.

Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen können. Entsprechend sind auch die Abgabe und der Konsum von Alkohol und Tabak gesetzlich geregelt.

Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz stehen die Mitarbeitenden des Jugendamtes und der Ordnungsbehörde gerne zur Verfügung: 06321/855-1622, jugendarbeit@neustadt.eu oder ordnung@neustadt.eu. [bev/red]

Autor:
Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße
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