Nicht-europäischen Führerschein nicht umgeschrieben = Strafverfahren

- Symbolfoto Vekehrskontrolle der Polizei
- Foto: Polizeipräsidium Rheinpfalz
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Neustadt/Weinstraße. Schon seit über vier Jahren ordnungsbehördlich in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist eine 48-Jährige, welche mit ihrem Transporter am Donnerstag, 1. Mai 2025, um 10.45 Uhr in der Talstraße in Neustadt einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Hierbei konnte die Fahrerin einen nicht-europäischen Führerschein vorlegen. Da sie die gesetzlich festgelegte Frist von sechs Monaten zur Umschreibung deutlich überschritten hatte, musste sie ihren Fahrzeugschlüssel einer Bekannten übergeben.
Nun kommt auf die Frau ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt. POL-PDNW/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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