Besondere Vorsicht ist zurzeit geboten
Amphibien auf Wanderschaft

Wenn die Kröten auf Wanderschaft gehen, ist für Verkehrsteilnehmer Vorsicht geboten.   | Foto: manfredrichter/Pixabay
  • Wenn die Kröten auf Wanderschaft gehen, ist für Verkehrsteilnehmer Vorsicht geboten.
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Baden-Württemberg. Sobald in den frühen Morgenstunden die Temperaturen wieder deutlich über null Grad liegen und es Regenwetter gibt, beginnt die alljährliche Wanderung der Amphibien. Jedes Jahr wandern unzählige Frösche, Kröten und Molche von ihren Winterquartieren zu den traditionellen Laichgewässern. Dabei müssen die Tiere oftmals viel befahrene Straßen überqueren.

Verkehrsminister Winfried Hermann appellierte an alle Verkehrsteilnehmer: „Fahren Sie im Bereich der Amphibienwanderungen bitte vorsichtig und mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. Dies trägt nicht nur zum Schutz der Amphibien, sondern in besonderem Maße auch zum Schutz der zahlreichen Helferinnen und Helfer an den Strecken und auch zu Ihrer eigenen Sicherheit bei. Sollten Sie im Zeitraum der Amphibienwanderung unterwegs sein, seien Sie bitte besonders aufmerksam. In den Nacht- und frühen Morgenstunden sind besonders viele Frösche, Kröten und Molche unterwegs – und die Helferinnen und Helfer, die den Tieren über die Straße helfen.“

Wo es keine festen Durchlässe und Leiteinrichtungen für die Tiere gibt, stellen viele ehrenamtliche Helfer mobile Fangzäune auf und bringen die Tiere mit Hilfe von Eimern sicher auf die andere Straßenseite. Da die Zäune und Eimer täglich kontrolliert werden müssen, ist dies sehr aufwendig. Aber der Aufwand lohnt sich: An einigen Stellen werden mehrere tausend Tiere gerettet. Minister Hermann hebt diese Hilfsbereitschaft besonders hervor: „Ich danke, ganz besonders in dieser sehr schwierigen Zeit, allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Land herzlich für ihren engagierten und selbstlosen Einsatz für die heimische Tierwelt und den Erhalt unserer Artenvielfalt.“
Soweit Amphibienwanderstrecken in Bereichen liegen, die von pandemiebedingten Ausgangsbeschränkungen betroffen sind, greifen für die ehrenamtlichen Helfer aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Tierschutzes eng beschränkte Befreiungen von den Ausgangsbeschränkungen.

Seit dem 1. Januar 2020 werden Wiedervernetzungsmaßnahmen an kommunalen Verkehrswegen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ sukzessive auch an kommunalen Straßen umzusetzen. Zudem können über das LGVFG auch Querungshilfen zur Vernetzung von Lebensräumen und Tierwanderwegen an kommunalen Rad- und Schienenverkehrswegen gefördert werden. Im Fokus steht die Förderung von Amphibienschutzanlagen.
Verkehrsminister Winfried Hermann bittet deshalb die Kommunen: „Werfen Sie einen Blick auf die Internetseite des Verkehrsministeriums. Dort sind die Amphibienwanderabschnitte an Straßen aufgeführt. Ich lade Sie ein, die Fördermöglichkeiten über das LGVFG zu nutzen, wenn in Ihrer Kommune ein Amphibienwanderabschnitt liegt. Durch den Bau von Amphibienschutzanlagen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Wiedervernetzung der Lebensräume unserer Amphibien und damit zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Land. Außerdem entlasten Sie die ehrenamtlich Tätigen in Ihrer Kommune.“ ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Landeskonzept Wiedervernetzung finden Interessierte hier oder hier.
Weitere Informationen zur Förderung im Bereich des kommunalen Straßenbaus gibt es unter vm.baden-wuerttemberg.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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