Gericht bestätigt Castor-Lager in Philippsburg: Klagen gegen Zwischenlager abgewiesen
- Im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg sind insgesamt 106 von 152 Behälterstellplätzen belegt
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Mannheim/Philippsburg. Der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat Klagen gegen Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von verfestigten hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Philippsburg abgewiesen. Das Urteil bestätigt die Sicherheit der Zwischenlagerung.
„Das Gericht hat bestätigt, dass die Aufbewahrung der Castor-Behälter den hohen Anforderungen des Atomgesetzes entspricht“, erklärt Torsten Gierke, Bereichsleiter Recht, Einkauf und Genehmigungen bei der BGZ. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, hatte die letzte Änderungsgenehmigung am 25. Juli 2023 erteilt und damit die Erfüllung aller Schutzziele bestätigt.
Der VGH hat nun geurteilt, dass diese Genehmigung rechtmäßig ist und eine Gefährdung von Menschen und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Eine Revision gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen.
Im Vorfeld der Rückführung hatten die Stadt Philippsburg und mehrere Privatpersonen gegen die Aufbewahrungsgenehmigungen für das Zwischenlager geklagt. Der VGH lehnte Eilanträge der Kläger ab. Im November 2024 wurden vier Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich nach Philippsburg gebracht.
Im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg (BZP) sind insgesamt 106 von 152 Behälterstellplätzen belegt. In 102 Behältern befinden sich Brennelemente aus dem ehemaligen Kraftwerksbetrieb am Standort Philippsburg. Alle Behälter sind dauerhaft an ein
Überwachungssystem angeschlossen. Die Einlagerungen im BZP seien abgeschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mit Sitz in Essen. Es sollen keine weiteren hochradioaktiven Abfälle hinzu kommen.
Zum Hintergrund: Bis 2005 wurden Brennelemente aus dem Betrieb deutscher Atomkraftwerke zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückholen. Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber ein Rückführungskonzept nach dem Verursacherprinzip im Konsens beschlossen.
Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Bereits 2020 wurden sechs Behälter aus Großbritannien nach Biblis zurückgeführt. Im November 2024 folgte der Transport von vier Behältern aus Frankreich nach Philippsburg. Die Rückführung aus Frankreich ist damit bereits abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 folgte der Transport von sieben Behältern aus Großbritannien nach Isar. Die Rückführung der letzten sieben Behälter nach Brokdorf ist für 2026 vorgesehen.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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