Vereinen entstehen während Hallenschließungen in der Corona-Krise keine zusätzlichen Lizenzkosten
GEMA und virtuelle Trainingsangebote

Der DOSB hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen | Foto: Andrzej Rembowski/Pixabay.com
  • Der DOSB hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen
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 Pfalz. Für Inhalte mit Musik auf Youtube und anderen Plattformen entstehen Sportvereinen bei ihren virtuellen Trainingsangeboten während der behördlichen angeordneten Hallenschließungen im Zuge der Corona-Pandemie keine zusätzlichen Lizenzkosten, teilt der Sportbund Pfalz mit. Andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten.Das hat Hermann Latz, Justiziar beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nach Intervention bei der GEMA klargestellt.
Die GEMA hat mitgeteilt:
- Für Inhalte mit Musik Ihrer Sportvereine auf Youtube und anderen Plattformen entstehen Sportvereinen keine zusätzlichen Lizenzkosten. Andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten.
- Sportvereine, die mit der GEMA Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen. Die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen – über das Procedere werden die Vereine gesondert informiert.
- Sollten Sportvereine nach Corona ihr Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
- Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach unserem Tarif VR-OD-10.
In den vergangenen Wochen war laut Latz wiederholt die Frage an den DOSB herangetragen worden, ob während der behördlich angeordneten Hallenschließungen – aber auch darüber hinaus – Vereinsangebote mit Musiknutzung nicht nur auf der Homepage des Vereins, sondern auch über Youtube und ähnliche Kanäle verbreitet werden können, um den Vereinsmitgliedern eine Trainingsmöglichkeit anzubieten.
Der DOSB hat zum Jahresbeginn einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der bis Ende 2023 gültig ist und kein Streaming von Trainings- oder Kursangeboten auf der Homepage umfasst. Abgegolten sind lediglich Musiknutzungen im Rahmen der Berichterstattung über Veranstaltungen der Vereine wie Mitgliederversammlungen oder Vereinsfeste. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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