Die verschärften Corona-Maßnahmen
Treffen nur noch mit dem Lieblingsmenschen?

Foto: Hank Williams/Pixabay

Coronavirus. Angesichts weiterhin zu hoher Infektionszahlen werden die Corona-Maßnahmen bis Ende des Monats nicht nur verlängert, sondern noch einmal verschärft. Dabei setzt der Bund auf Appelle statt Sanktionen. Wie es dann im Dezember und in den folgenden Wintermonaten weitergeht, wird in einer nächsten Sitzung am Mittwoch, 25. November, besprochen werden. Dann soll es laut Angela Merkel auch verbindliche Rechtsänderungen geben. Weitere Kontaktbeschränkungen und eine Ausweitung der Maskenpflicht bildeten ursprünglich die Hauptsäulen der Beschluss-Vorlage. Doch nach zähem Ringen wurde an einigen Ecken geglättet und entschärft. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben die ARAG Experten.

Null Kontakt bis Weihnachten

Kein Kontakt, keine Infektion. Daher müssen alle nicht erforderlichen Kontakte vermieden werden. Und dort, wo sie unumgänglich sind, gilt es, die AHA+AL Regeln – also Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, Corona-App und Lüften – stets einzuhalten. Angemahnt wird dabei vor allem der Privatbereich, in dem vermutlich ein großer Teil der jüngsten Infektionen stattfand. Hier appellierte die Ministerpräsidenten-Konferenz noch einmal an die Eigenverantwortung der Menschen.

Ene, mene, muh – und raus bis Du

Bei privaten Zusammenkünften heißt es, die Spreu vom Weizen zu trennen und sich auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken, so der dringende Appell von Bund und Ländern. Auch Kinder und Jugendliche sollten sich nur noch mit einem einzigen Freund treffen. Zudem sind private Feiern bis Weihnachten tabu.

Weitere Maßnahmen zur Kontaktvermeidung

Auf private Reisen und den touristischen Tagesausflug sollte unbedingt verzichtet werden. Auch der nicht notwendige Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder die Fahrt mit öffentlichen Beförderungsmitteln gilt es zu vermeiden. Von den ursprünglich geplanten Sanktionen wollten die Länderchefs jedoch nichts wissen.

Mit Erkältungssymptomen in Quarantäne?

Wer hustet und schnieft, sollte sich telefonisch vom Hausarzt krankschreiben lassen und bis zum Abklingen der Krankheitszeichen zu Hause bleiben. Geht mit den Erkältungssymptomen gar Fieber oder der Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn einher, soll der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 kontaktiert werden.

FFP2-Masken für gefährdete Personen

Bei über 65-Jährigen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ist das Infektionsrisiko besonders hoch. Gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten Betroffene daher jeweils 15 sogenannte FFP2-Masken, also eine Maske pro Winterwoche. Die Kosten übernimmt der Bund.
FFP2-Masken gelten als besonders hochwertig, sind aber auch teurer als der einfache Mund-Nasen-Schutz. Modelle ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete als auch die ausgeatmete Luft und schützen daher den Träger der Maske und auch andere Personen. Die ARAG Experten warnen allerdings vor großen Qualitätsunterschieden und weisen darauf hin, dass es seit 1. Oktober geprüfte FFP2-Masken gibt. Das CE-Siegel steht dabei für einen einheitlichen Europäischen Standard. Das CE-Zeichen ist gemeinsam mit einer vierstelligen Nummer für die Prüfstelle gut sichtbar auf der Maske zu erkennen.

Neuregelung in Schulen vertagt

Der Plan, die Maskenpflicht an Schulen auf alle Jahrgänge und alle Lehrer während des Unterrichts und auf dem Schulgelände auszuweiten, wurde vertagt. Auch der Beschluss, die Klassen zu halbieren, sorgte für Ärger unter den Ländern. Einen neuen Vorschlag, wie Ansteckungsrisiken in den Schulen reduziert werden können, sollen die Länder bis nächste Woche unterbreiten. ps

Weitere Informationen:

Weitere interessante Informationen gibt es unter www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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