Corona-Impfstoff
Sichere Versorgung für alle Patienten in Rheinland-Pfalz

Andreas Klamm ist staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 26 Jahren Berufserfahrung und Journalist. Im Frühjahr 2006 gründete der Sozialaktivist die Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe.de  | Foto: Andreas Klamm
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Ambulante und stationäre Intensiv- und Beatmungs-Patienten müssen in Rheinland-Pfalz gleichermaßen sicher und gut gepflegt und versorgt werden

Mainz / Neuwied / Ludwigshafen am Rhein. 4. Januar 2021. Ein 30jähriger Intensiv- und Beatmungs-Patient aus Neuwied in Rheinland-Pfalz bittet dringend um Hilfe bei der Vergabe und Zuteilung des Corona-Impfstoffes in Neuwied. Der Mann wird in der ambulanten Intensiv-Pflege beatmet und gepflegt. Eine Corona-Infektion könnte für den schwer kranken Mann und Patienten, der beatmet werden muss, tödlich verlaufen. Im Rahmen der Impf-Verordnung und Impf-Priorisierung bittet der 30jährige Intensiv- und Beatmungs-Patient, dass auch Patienten in der ambulanten Intensiv-Pflege Zugang zum Corona-Impfstoff erhalten, ähnlich wie die Intensiv- und Beatmungs-Patienten in stationären Pflege-Einrichtungen. Die Tageszeitungen in Neuwied haben über die besondere Gefahren-Situation des 30jährigen Intensiv- und Beatmungs-Patienten und dessen Eltern bereits berichtet.

Zwischen ambulanten und stationär versorgten und betreuten Intensiv- und Beatmungspatienten, hoch gefährdeten Risikogruppen darf es keinen Unterschied in der medizinischen Versorgung und in der Versorgung mit dem Corona Impfstoff geben.

Artikel 11 der U.N. Behindertenrechtskonvention, ein Bundesgesetz seit 2009 in der Bundesrepubik Deutschland muss, aufgrund der Erklärung der "Panademie durch Corona von nationaler Tragweite" volle Anwendung auch in Rheinland-Pfalz und in Deutschland finden. Das meint auch, dass ambulante Intensiv- und Beatmungspatienten und Hochrisikogruppen, die an einer Corona-Infektion erkranken können, NICHT schlechter gestellt werden dürfen, gegenüber Intensiv- und Beatmungs-Patienten, die in stationären Intensiv-Pflege-Einrichtungen gepflegt werden.

Andreas Klamm ist staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 26 Jahren Berufserfahrung und Journalist. Im Frühjahr 2006 gründete der Sozialaktivist die Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe.de  | Foto: Andreas Klamm
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Es gilt grundsätzlich das Gegeneinander-Ausspielen von ambulanten Intensiv- und Beatmungs-Patienten und stationären Intensiv- und Beatmungs-Patienten zu vermeiden. Wer einer Hochrisikogruppe für eine Infektion, schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe angehört, muss unabhängig vom Ort des Aufenthalts der Intensivpflege in Rheinland-Pfalz und unabhängig davon, ob eine Intensiv- und Beatmungspflege ambulant oder stationär stattfindet, aufgrund mehrerer gültiger Gesetze, dazu zählt auch die U.N. Behindertenrechtskonvention unverzüglich und sofort freien Zugang zum Corona-Impfstoff haben. Die Notlage des 30jährigen Intensiv- und Beatmungs-Patienten in Neuwied, seiner Eltern und des Intensiv-Pflegepersonals der ambulanten Intensiv-Pflege-Maßnahmen macht mich tief betroffen. Hilfe-Aktionen und Engagements in mehreren Richtungen wurden bereits eingeleitet.

Ob und wie weit eine Hilfe gelingen wird, den 30jährigen Intensiv- und Beatmungs-Patienten und dessen Eltern in Neuwied in Rheinland-Pfalz mit dem Corona-Impfstoff zu versorgen, ist zur Stunde leider noch nicht bekannt.

Da sich Behörden und mehrere Politikerinnen und Politiker, soweit derzeit bekannt, nicht weitergehend zuständig für die Hilfeleistung für den Intensiv- und Beatmungs-Patienten und dessen Eltern mit der Versorgung für den Corona-Impfstoff fühlen, wurde bereits am 28. Dezember 2020 eine Hilfe-Anfrage an einen großen Pharma-Konzern in Mainz, der einer der bekannten Impfstoff-Hersteller ist, nach Mainz gesendet. Ob der Pharmakonzern aufgrund der Gefahrensituation und humanitären Notlage und nach der Erklärung der Pandemie von "nationaler Tragweite" in Deutschland helfen kann, ist leider auch noch nicht bekannt. Es bleibt zu hoffen, dass ambulante und stationäre Intensiv- und Beatmungs-Patienten und Menschen die den Hochrisikogruppen für Corona-Infektionen angehören, sicher, würdig und gleichermaßen gut versorgt werden und alle erforderlichen Hilfen erhalten werden.

Eine Diskriminierung, Benachteiligung von ambulanten und stationären Intensiv- und Beatmungspatienten in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, darf ungeachtet dessen an welchem Ort, die Intensiv- und Beatmungspflege stattfindet bereits aufgrund zahlreicher, gültiger Gesetze in Deutschland nicht stattfinden. Alle Intensiv- und Beatmungs-Patienten und Hochrisikogruppen haben Anspruch auf gleichermaßen guten, vollständigen Schutz, Sicherheit und Zugang zu allen erforderlichen Hilfen, das sollte auch für den Corona-Impfstoff gelten. Andreas Klamm, Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Gründer und Leitung von Regionalhilfe.de, www.regionalhilfe.de, Tel 0621 5867 8054

Rechtsgrundlage: Artikel 11, U.N. Behindertenrechtskonvention, ein gültiges Bundesgesetz in Deutschland seit 2009

 
Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Die U.N. Behindertenrechtskonvention wurde am 21. Dezember 2008 als Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.  Das komplette Bundesgesetz mit 50 Artikeln ist beim Bundesanzeiger Verlag erschienen und bei der U.N. vollumfänglich online als PDF abrufbar: https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf

Der Autor des Beitrags, Andreas Klamm, kandidiert im Jahr 2021 erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE, auf der Landesliste und als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38 Mutterstadt. Zum Wahlkreis 38 (bei der vergangenen Landtagswahl war dies noch der Wahlkreis 37) zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt, Waldsee und Rheinauen.

Zudem gründete der staatlich, geprüfte Gesundheits- und Krankenpfleger und Journalist, Andreas Klamm, bereits im Jahr 2006, die Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe.de, die versucht Menschen und Tieren in Notlagen zu helfen oder zumindest Hilfe zu vermitteln. Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.regionalhilfe.de und www.andreasklamm.de zu lesen.

Autor:

Andreas Klamm aus Ludwigshafen

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