Kein Käuferschutz mit "PayPal-Freunde": Worauf Sie achten sollten!

Kein Käuferschutz mit "PayPal-Freunde" | Foto: mohamed_hassan/pixabay
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Rheinland-Pfalz. Wenn Sie auf Internetplattformen per PayPal mit der "Freunde und Familie"-Funktion bezahlen, können Sie in der Regel ein paar Euro sparen. Sie verlieren aber auch den sogenannten Käuferschutz. Was Sie darüber wissen sollten, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Einige Anbieter bieten neben der üblichen Rechtslage – also vor allem dem Widerruf – einen zusätzlichen Käuferschutz.
  • Der Käuferschutz soll Sie vor betrügerischen Transaktionen schützen – zum Beispiel wenn die Ware nicht ankommt oder stark von der Beschreibung abweicht.
  • Die PayPal-Freunde-Funktion ist nicht für das Online-Shopping gedacht. Daher entfällt mit ihr auch der Käuferschutz.
  • Wählen Sie, wenn möglich, eine Zahlungsoption, die Ihnen viel Schutz bietet.

Auf den Internetplattformen diverser Unternehmen bieten immer mehr Verkäufer:innen an, den Betrag schnell per PayPal-Funktion "Freunde und Familie" zu begleichen. Denn damit sparen sie sich die zusätzlichen Verkaufsgebühren. Doch was passiert, wenn das Paket dann nicht ankommt? Auf den Käuferschutz können Sie sich in diesem Fall nicht berufen.

Die PayPal-Freunde-Masche

Die meisten Verkäufer:innen haben vielleicht keine bösen Absichten, wenn Sie den Vorschlag machen, die Transaktion über die "Freunde und Familie"-Funktion abzuwickeln. Denn tatsächlich fallen dadurch für die Verkäufer:innen keine PayPal-Gebühren an. In der Regel bieten sie die Artikel dann auch für etwas weniger Geld an.

Leider nutzen einige Betrüger:innen die Funktion aber, um den Käuferschutz zu umgehen, der bei Zahlungen für Waren und Dienstleistungen greift:

  • Sie zahlen per PayPal-Funktion "Freunde und Familie" und erhalten in der Regel eine Nachricht, dass die Artikel verschickt wurden.
  • Weil das Paket immer noch nicht angekommen ist, kontaktieren Sie die Verkäufer:innen noch einmal.
  • Sie erhalten entweder nur die Nachricht, dass das Paket abgeschickt wurde, oder werden komplett ignoriert.
  • Wenn Sie die Plattform darüber in Kenntnis setzen, weist diese darauf hin, dass für die PayPal-Freunde-Transaktion kein Käuferschutz greift.
  • Kurz gesagt: Das Geld ist weg.

Überweisen Sie bei PayPal nicht "an Freunde und Familie", wenn Sie die Empfänger:innen nicht wirklich kennen – auch nicht, wenn Verkäufer:innen angeben, der Preis würde sich dadurch reduzieren. Akzeptieren Sie gegebenenfalls einen etwas höheren Preis, um für die Transaktionsgebühren aufzukommen, die über die Funktion "für Waren und Dienstleistungen" anfallen.

Was ist Käuferschutz?

Beim Online-Shopping können Sie Ihren Kauf ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Käuferschutz, den einige Internet-Zahlungsdienste anbieten, soll noch darüber hinausgehen und vor unseriösen Händler:innen schützen.

Wann springt der Käuferschutz ein?

Der Käuferschutz sichert in der Regel den Fall ab, dass die Bestellung nicht so abgewickelt wird, wie vereinbart. Das kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein:

  • Die Bestellung kommt nicht an.
  • Die Ware ist beschädigt.
  • Das Produkt weicht stark von der Beschreibung ab.

Durch den Käuferschutz sollen Sie also vor Fakeshops, betrügerischen Angeboten und Falschlieferungen geschützt werden.

Ähnlich wie bei einer Retoure, müssen Sie bei beschädigter oder abweichender Ware auch beim Käuferschutz Beweise liefern. Machen Sie also Fotos von den Produkten und speichern Sie am besten auch einen Screenshot vom Angebot auf der Webseite.

Wo gibt es den Käuferschutz?

Ob ein Käuferschutz besteht oder nicht, können Sie den Nutzungsbedingungen der Zahlungsdienste entnehmen. Die Bedingungen der Anbieter können sich stark unterscheiden. Vergleichen Sie daher am besten die angebotenen Zahlungsmethoden. Die Vor- und Nachteile einiger Bezahldienste hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für Sie zusammengestellt. Anbieter mit Käuferschutz sind zum Beispiel:

  • PayPal
  • Klarna (Rechnung/Sofort)
  • Paydirekt
  • Amazon Payments
  • Trusted Shops
  • bestimmte Kreditkarten

Probleme beim Käuferschutz

Eine Versicherung für den Fall, dass beispielsweise Ware nicht geliefert oder versendet wird, hört sich als Versprechen des "Käuferschutzes" zunächst einmal gut an. Doch mit der Lieferung allein ist es nicht immer getan. In folgenden Fällen greift der Käuferschutz nicht:

Gesetzliche Gewährleistung
Kaufen Sie ein Produkt in einem Online-Shop und dieses geht nach einer Weile kaputt, müssen Sie sich an den Shop wenden und unter Umständen den gesetzlichen Klageweg beschreiten. Denn bei Problemen rund um die gesetzliche Gewährleistung hilft Ihnen der Käuferschutz als Sicherungsinstrument nicht weiter.
Probleme auf dem Transportweg
Der Käuferschutz greift in der Regel auch nicht, wenn die Ware während des Versands verloren geht. Auch hier können Sie nur auf Ihr gesetzliches Recht zur Vertragserfüllung bestehen. Der Shop trägt nach BGB das Versandrisiko. Sie müssen dies allerdings mit dem Shop selbst abklären.
Reparatur durch den Anbieter
Bietet der Shop an, die Ware für Sie zu ersetzen oder zu reparieren, greift der Käuferschutz nicht. Denn der Shop darf rechtlich gesehen die Vertragsleistung nachbessern.

Die Rechte aus dem Käuferschutz sind keine Ansprüche, die Ihnen gesetzlich zustehen. Die Anbieter entscheiden in diesem Kontext selbst, ob und inwieweit sie Schäden ersetzen.

Informationen dazu sollten Sie in den jeweiligen AGB finden. Achten Sie besonders darauf, welche Pflichten, Fristen und Ausnahmen bestehen.
Außerdem beinhaltet der Käuferschutz viele Fristen und Ausnahmen, die für manche überraschend sein können: Motorgetriebene Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder, Gutscheine und Waren, für die eine persönliche Übergabe mit dem Verkäufer vereinbart wurde, sind in der Regel ausgenommen. Die genauen Fristen und Ausnahmen können Sie den jeweiligen AGB entnehmen.

Problem Rückversand

Beim Online-Shopping könnte aber vor allem der Rückversand zum Problem werden: Wenn Sie nämlich die Ware beanstanden und vom Käuferschutz Gebrauch machen möchten, müssen Sie Ware an den Shop zurücksenden. Beim Rückversand können Sie sich nur sicher sein, dass das Paket auch ankommt, wenn Sie dies mit Sendungsverfolgung verschicken lassen – und das ist in der Regel teuer. Je nachdem was in den Bedingungen des Shops erklärt wird, müssen Sie die Kosten für den Rückversand möglicherweise selbst tragen.

So können Sie den Käuferschutz nutzen

Sollten Sie Probleme mit einer Bestellung haben, die mit Käuferschutz abgewickelt wurde, ist der Ablauf ist in der Regel so:

  • Wenden Sie sich zunächst an den Shop und schildern Sie Ihren Fall.
  • Bestreitet der Shop den Fehler oder reagiert nicht auf Ihr Anliegen, melden Sie die Reklamation auch an den Zahlungsdienstleister, der den Käuferschutz anbietet. Informieren Sie sich am besten frühzeitig über die Fristen für den Käuferschutz und was Sie tun müssen, damit dieser greift. Sobald Sie bemerken, dass es zu Problemen mit der Lieferung oder Rückabwicklung kommen könnte, sollten Sie sich sofort an den Anbieter wenden.
  • Daraufhin startet ein Vermittlungsverfahren, in dem der Anbieter des Käuferschutzes den Sachverhalt untersucht.
  • Im Idealfall erhalten Sie aber sofort Ihr Geld zurück.

Falls Sie die Ware nicht mehr haben möchten und der Kauf noch innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen liegt, können Sie außerdem von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Sollte der Anbieter Ihnen das Geld nicht erstatten, haben Sie mit dem Käuferschutz den Vorteil, dass Sie das Geld vom Anbieter des Käuferschutzes zurückerhalten. Sie müssen dann nicht selbst auf Rückzahlung klagen.

Da der Käuferschutz kein gesetzlicher Anspruch ist, ändert eine Entscheidung, die im Rahmen des Käuferschutzes gefallen ist, nichts an der tatsächlichen Rechtslage. Das heißt: Selbst wenn der Anbieter des Käuferschutzes in Ihrem Fall anerkennt, dass ein Shop einen Fehler gemacht hat, muss dieser Shop das noch lange nicht so sehen. Fühlt sich der Shop im Recht, könnte er auf Zahlung der gekauften Ware klagen./ps

Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim-Süd

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