Schulausfall wegen Unwetter
Informationen über rechtliche Folgen bei Sturm

Stürmisches Wetter kann schnell zur Gefahr werden  | Foto: Gundula Vogel/Pixabay
  • Stürmisches Wetter kann schnell zur Gefahr werden
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Sturm. Wer nicht unbedingt raus muss, sollte es sich zu Hause gemütlich machen, denn ein Sturm kann vor allem für Fußgänger gefährlich werden. In Nordrhein-Westfalen (NRW) werden per Unwettererlass des Schulministeriums sogar die Schulen geschlossen. Welche rechtlichen Konsequenzen das für arbeitende Eltern haben kann, erläutern die Versicherungsexperten der ARAG am Beispiel NRW.

Unterrichtsausfall wegen Unwetter
Warnt der Deutsche Wetterdienst vor einem Unwetter, das ganz NRW, einen ganzen Regierungsbezirk oder einzelne Kreise betrifft, kann die Landesregierung zum Schutz der Schüler den Unterrichtsentfall anordnen oder den Unterricht vorzeitig beenden. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Lehrkräfte allerdings nicht vom Dienst befreit. Sie müssen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, in die Schule kommen. Denn dort gilt es, Schüler zu beaufsichtigen, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mitbekommen haben und zur Schule gekommen sind.

Arbeitende Eltern
Während Unterrichtsausfall für Schüler in der Regel ein Fest ist, sind arbeitende Eltern meist in der Zwickmühle, vor allem, wenn die Kinder noch klein sind und betreut werden müssen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern ebenfalls zu Hause bleiben dürfen, wenn der Nachwuchs per Anordnung nicht in die Schule kann. Allerdings müssen Eltern vorher jegliche zumutbare Anstrengung unternehmen, um eine alternative Betreuung zu finden. Ist dies nicht gelungen, dürfen sie bei vollem Anspruch auf Lohnfortzahlung den Arbeitsplatz verlassen und ihre Kinder zu Hause betreuen. Doch die ARAG Experten raten Arbeitnehmern, dies vorher mit dem Chef abzusprechen. Vielleicht ist es ja auch möglich, im Home-Office zu arbeiten, solange Schule oder Kita aufgrund der Wetterlage geschlossen bleiben.

Wenn der Schulweg zur Gefahr wird

Wenn der Schulbetrieb trotz Orkanböen weitergeht, gilt für die meisten Schulstandorte, dass die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Eltern von minderjährigen Schülerinnen und Schülern können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt laut ARAG Experten für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung.

Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entschließen, ihr Kind wegen der erwarteten Orkanböen nicht zur Schule gehen zu lassen, sollten sie jedoch unverzüglich die Schule darüber informieren. Dies ist besonders wichtig, um eventuell fehlende Kinder auszumachen und im Notfall nach ihnen zu suchen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie den Schulweg auf sich nehmen oder nicht. Auch wenn das Schulversäumnis bei einer herrschenden Unwetterwarnung entschuldigt ist, muss in jedem Fall die Schule informiert werden. ps

Autor:

Pascal Förster aus Ludwigshafen

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