Fischereigesetz: Digitalisierung soll Ausübung des Hobbys erleichtern
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Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Fischereigesetz wird modernisiert mit dem Ziel den Verwaltungsaufwand insbesondere für die Anglerinnen und Angler zu reduzieren. Einen entsprechenden Entwurf des Umweltministeriums hat der Ministerrat heute beschlossen. Die Novelle wird nun an den Landtag zur weiteren Beratung übermittelt.
„Die Novellierung des Fischereigesetzes bringt wesentliche Erleichterungen für Anglerinnen und Angler, aber auch für die Fischereibehörden, da der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Damit erleichtern wir den Anglerinnen und Anglern die Ausübung ihrer Freizeitaktivität und entlasten die Verwaltung von verzichtbaren Aufgaben. Zudem ist das Gesetz ein weiterer Baustein für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Wesentliche Änderungen im Entwurf auf einen Blick:
Die Vorschriften für die Fischereischeine sollen weitgehend vereinheitlicht werden, um sie leichter bundesweit digitalisieren zu können.
Die Erteilung eines Fischereischeins soll künftig lebenslang erfolgen.
Der Jugendfischereischein soll entbehrlich werden.
Das geplante elektronische Format und ein Scheckkartenformat bei Fischereischeinen würden eine Vereinfachung darstellen.
Die Anerkennung von Fischereischeinen und Fischerprüfungen anderer Bundesländer und Staaten soll vereinfacht werden.
Ein digitales Fischerbuch soll rechtssicher und übersichtlich die jeweiligen Fischereirechte abbilden.
„Angeln gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten der Menschen in Deutschland. Damit dies weiterhin gut möglich ist, soll die Novelle an wichtigen Stellen zu Vereinfachungen führen und den Angelsport von unnötigem bürokratischem Aufwand befreien“, betonte Umweltminister Katrin Eder.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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