Müllhalden reduzieren
Stadt verstärkt Kontrollen der Pfandpflicht

Recycling Symbolbild | Foto: sawitreelyaon/stock.adobe.com
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Ludwigshafen. Der Abfallvollzugsdienst der Stadt wird ab 2023 vermehrte und zielgerichtete Kontrollen der Pfand- und Rücknahmepflichten für Getränkeverpackungen durchführen.

Grundsätzlich ist auf mit Getränken befüllte Einwegverpackungen wie etwa Polyethylen- Flaschen, sogenannten PET-Flaschen oder Dosen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter ein Pfand zu erheben. Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen 25 Cent. Dabei unterliegen die importierten Einweg-Getränkeverpackungen ebenso der Pfandpflicht wie die in Deutschland abgefüllten Getränkeverpackungen. Das heißt, die Vertreiber müssen diese auch bepfanden, zurücknehmen und verwerten.

Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen von den Abfüllern oder Importeuren als Erstvertreiber über den Groß- und Zwischenhandel bis hin zu den Letztvertreibenden, zu erheben. Getränkeverpackungen sind vor dem Verkauf daher lesbar als pfandpflichtig zu kennzeichnen. So regelt es das Verpackungsgesetz zum Zweck der Müllvermeidung.

Laut Abfallbehörde werden in Ludwigshafen immer häufiger Dosen und PET-Flaschen ohne Pfand verkauft, die vorwiegend aus dem Ausland importiert sind. Diese finden sich als illegale Abfallablagerung im Stadtgebiet wieder, was die Stadt der Nichtbepfandung zuschreibt. Die Nichterhebung von Pfand sowie die Nichtkennzeichnung der pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen stellen jeweils Ordnungswidrigkeiten dar.

Während die Vollzugsbehörden in den letzten Jahren nur nach Bekanntwerden eines Verstoßes reagierten, werden sie ab 2023 Kontrollen zur Einhaltung der Pfandpflicht durchführen. Neben weiteren Maßnahmen, durch die illegale Abfallablagerungen im Stadtgebiet weiter zurückgehen sollen, soll diese besonders bei liegen bleibenden Dosen und PET-Flaschen Wirkung zeigen.
„Ziel ist es, die Einweggetränkeverpackungen wieder einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und die, durch einfaches Wegwerfen der unbepfandeten Verpackungen, entstehenden Abfallablagerungen einzudämmen und zu verhindern“, sagt Umweltdezernent Alexander Thewalt. jg/ps

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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