Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Abmahnbetrugs durch Anwälte in 2.418 Fällen

Bei der Abmahnwelle geht es mutmaßlich nicht um Recht oder um die Wahrung ehrlicher wirtschaftlicher Interessen. Ob es sich dabei um Betrug handelt, wird sich bei der Gerichtsverhandlung zeigen.  | Foto: Gina Sanders/stock.adobe.com
  • Bei der Abmahnwelle geht es mutmaßlich nicht um Recht oder um die Wahrung ehrlicher wirtschaftlicher Interessen. Ob es sich dabei um Betrug handelt, wird sich bei der Gerichtsverhandlung zeigen.
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Ludwigshafen. Im Herbst 2022 haben Unternehmen bundesweit massenhaft Abmahnungen wegen der fehlerhaften Einbindung von Google Fonts auf Internetseiten erhalten. Allein an die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Pfalz haben sich mehr als 40 Betroffene gewendet. Inzwischen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen versuchten Betrugs und versuchter Erpressung in mindestens 2.418 Fällen.

Heiko Lenz, zuständiger Jurist bei der IHK Pfalz, die ihren Sitz in Ludwigshafen hat: „Die Abmahnungen haben wir an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) weitergeleitet. Der DSW ergriff die Initiative und schaltete auch die Staatsanwaltschaft ein.“ Abmahner waren zwei Kanzleien mit Sitz in Berlin. Kurz vor Weihnachten fanden nun Durchsuchungen bei zwei Beschuldigten – einem Rechtsanwalt in Berlin und dessen Mandanten – statt. Die gesicherten Beweismittel, insbesondere Datenträger, werden ausgewertet und dienen der Vorbereitung einer möglichen Anklage.

Hintergrund der Abmahnwelle wegen fehlerhafter Einbindung von Google Fonts ist eine Entscheidung des Landgerichts München. Dieses hat mit Urteil von Freitag, 20. Januar 2022, (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die automatische Weitergabe der IP-Adresse als personenbezogenes Datum durch den Betreiber einer Website einen datenschutzrechtlichen Eingriff darstelle, in den der Besucher der Seite nicht eingewilligt habe. Insofern dürfte bei fehlerhafter Einbindung von Google Fonts tatsächlich ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorliegen.

Die Abmahner sollen mit einer speziellen Software systematisch massenhaft Websites identifiziert haben, die Google Fonts nutzen. Anschließend sollen mit einer speziellen Software Websitebesuche fingiert worden sein. Mit den dann massenhaft versandten Abmahnungen war ein Vergleichsangebot verbunden, gegen Zahlung von 170 Euro einen etwaigen Rechtsstreit abzuwenden. Lenz betont: „Den Abmahnern muss klar gewesen sein, dass sie ihre angeblichen Forderungen gerichtlich nie und nimmer hätten durchsetzen können. Das angedrohte Gerichtsverfahren verfolgte daher wohl nur den Zweck, die Zahlung zu erreichen.“

Es liege auf der Hand, dass es hier nicht um Rechtsverfolgung und die Wahrung legitimer Interessen geht. „Eine solch betrügerische Masche ist kriminell“, sagt Heiko Lenz. Er geht von einer hohen Dunkelziffer abgemahnter Unternehmen aus. „Viele werden um des lieben Friedens willen die 170 Euro gezahlt haben. Umso erfreulicher ist es, dass nun auch strafrechtlich diesem betrügerischen Treiben Einhalt geboten wird“, fügt er hinzu. jg/ps

Weitere Informationen:
Die IHK Pfalz kooperiert mit dem DSW, um Unternehmen vor kriminellen und dubiosen Machenschaften zu schützen. Weitere Geschädigte können sich bei Heiko Lenz unter der Telefonnummer 0621 59042020 oder per E-Mail an heiko.lenz@pfalz.ihk24.de melden.

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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