Offenlage: Lärmkarten und Aktionsplan werden erstellt und überarbeitet

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Ludwigshafen. Von Donnerstag, 20. Februar bis einschließlich Donnerstag, 20. März, findet die Offenlage des Lärmaktionsplanes statt. Interessierte können auf der städtischen Webseite unter ludwigshafen.de/verwaltung-politik/stadtverwaltung-rathaus/offenlagen den Entwurf mit den zugehörigen Lärmkarten aus dem Jahr 2022 einzusehen und Stellungnahmen oder Hinweise per E-Mail an laermaktionsplanung@ludwigshafen.de oder per Post an Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Dezernat IV, Bereich Umwelt und Klima, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen einreichen. Darüber hinaus liegt der Entwurf im genannten Zeitraum während der Dienststunden montags bis donnerstags, 7 bis 15 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr zur Einsicht aus, im Bereich Umwelt und Klima, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen, Raum 107. Ansprechpartner für Rückfragen ist Christoph Neef unter der Telefonnummer 0621 5043523.
Städte sind laut Emissionsschutzgesetz verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen und ältere zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei infrastrukturellen und anderen Planungen berücksichtigt sowie Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Diese ist in zwei Phasen aufgeteilt. Die erste Phase fand bereits mittels einer frühzeitigen Beteiligung im Zeitraum vom Mitte September bis Mitte Oktober 2023 statt. Die hier eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und in den Entwurf eingearbeitet. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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