Hund aus dem Ausland adoptieren: Veterinäramt warnt vor illegalem Handel
- Kangals, also anatolische Herdenschutzhunde, sind zwar clever, aber auch sehr anspruchsvoll in der Haltung. Sie können gefährlich werden, wenn man sie nicht richtig hält und erzieht.
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Rhein-Pfalz-Kreis. Wer einen Hund aufnehmen will, landet schnell bei Angeboten in sozialen Medien. Nach einem aktuellen Tollwutfall im Rhein-Pfalz-Kreis rät das Veterinäramt jetzt, bei Hunden aus dem Ausland genau hinzuschauen. Denn neben seriösen Organisationen gibt es auch Anbieter, die illegal handeln.
Das Veterinäramt nennt als Warnsignal fehlende oder unklare Angaben zur Herkunft. Wer den genauen Herkunftsort oder das Tierheim nicht selbst auf Seriosität prüfen kann, soll laut den Tipps auf Direktimporte verzichten. Außerdem rät die Behörde, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, sondern in Ruhe zu prüfen, ob der Hund zur eigenen Familie und den Lebensumständen passt.
Das Veterinäramt empfiehlt, nur Organisationen mit Sitz in Deutschland zu wählen, die eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes ihrer zuständigen Veterinärbehörde vorweisen können. Im Idealfall arbeiten diese mit sachkundigen Pflege- und Vermittlungsstellen zusammen, damit Interessierte den Hund vorher persönlich kennenlernen. Wichtig ist laut Veterinäramt auch, dass eine seriöse Organisation Rücknahmeoptionen anbietet, falls es nach der Aufnahme zu Problemen kommt.
Bei der Übergabe warnt das Amt vor riskanten Situationen. Eine Übergabe aus dem Transportfahrzeug auf einem nicht umzäunten Gelände oder auf einem Rastplatz bezeichnet das Veterinäramt als unseriös und lebensgefährlich für das Tier.
Auch bei der Auswahl selbst rät die Behörde zur Vorsicht. Viele Auslandshunde könnten Anteile von Herdenschutzhunden haben und seien damit besonders anspruchsvoll. Hunde mit starkem Jagdtrieb erforderten ebenfalls Vorerfahrung. Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei. In vielen osteuropäischen Ländern und Drittländern kommt Tollwut laut Veterinäramt aber weiter bei Wild- und Haustieren vor. Die Behörde betont, dass Tollwut auf Menschen übertragbar ist und nach einer Infektion tödlich endet.
Beim legalen Import spielt die Dokumentation eine zentrale Rolle. Ein Hund aus dem europäischen Ausland muss laut Veterinäramt einen blauen EU-Heimtierausweis haben. Darin stehen Halterdaten, Angaben zum Hund, die Chipnummer, eine eingetragene Tollwutimpfung und die Bestätigung einer klinischen Untersuchung im Herkunftsland. Bei Hunden aus Drittländern braucht es zusätzlich einen Tollwut-Antikörpertiter-Nachweis. Außerdem muss im Herkunftsland eine TRACES-Meldung im Online-Meldesystem für das internationale Verbringen des Hundes erfolgen, damit die zuständige Behörde über die bevorstehende Ankunft informiert ist.
Wichtig ist auch das Alter. Hundewelpen können laut Veterinäramt frühestens mit zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden und erst mit 15 Wochen Lebensalter legal aus dem Ausland eingeführt werden. Die Vermittlung jüngerer Tiere ist demnach illegal und kann zu schwerwiegenden Problemen führen.
Das Veterinäramt rät außerdem, bei Importen aus Mittelmeerländern auch an weitere Krankheiten zu denken und Hunde auf sogenannte Mittelmeerkrankheiten testen zu lassen. Genannt werden Staupe und Parvovirose, die in Deutschland wegen regelmäßiger Impfungen kaum noch auftreten, bei illegal eingeführten Hunden aber schwere und häufig tödliche Infektionen verursachen können. Den Impfschutz des Hundes sollen Halterinnen und Halter nach Vorgaben der Tierärztin oder des Tierarztes und des Impfstoffherstellers regelmäßig aktuell halten.
Wer bei Papieren und Impfschutz unsicher ist, soll den Hund zusammen mit Impfpass und vorhandenen Unterlagen in einer Tierarztpraxis vorstellen. Dort können Fachleute laut Veterinäramt prüfen, ob Impfunterlagen, Chipnummer und Alter plausibel sind und den Hund gleichzeitig auf mögliche Krankheitsanzeichen untersuchen.
Zusätzlich empfiehlt das Amt, Vermittlungsanzeigen zu sichern, am besten per Screenshot, und Kontaktdaten der Tierschutzorganisation sowie Chatverläufe mit den Vermittelnden aufzubewahren. Für die Eingewöhnung rät das Veterinäramt, den neuen Mitbewohner beim Spaziergang mindestens sechs Monate mit einem Sicherheitsgeschirr zu sichern. jg
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |