Europa-Union und VdK Vorderpfalz
Anerkennung von Behindertenausweisen aus anderen EU-Staaten
Anerkennung von Behindertenausweisen aus anderen EU-Staaten
Die Kreisverbände der Europa-Union Vorderpfalz und der VdK Vorderpfalz unterstützen das Präsidium mit der Forderung an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag die EU-Richtlinie zu übermitteln. Die Kreisverbände übermitteln diese Forderung nun auch an die rheinland-pfälzischen Mitglieder des Bundestages und des Landtages.
Anerkennung von Behindertenausweisen aus anderen EU-Staaten
Der Bundesgesetzgeber möge bis zum 1. März 2026 die EU-Richtlinie EU/2024/2841 vom 23. Oktober 2024 „zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen“ in nationales Recht umsetzen.
In anderen EU-Mitgliedstaaten bereits im Format der Richtlinie ausgestellte „EU-Behindertenausweise“ sollen in Deutschland schon jetzt anerkannt werden, da es nicht sein kann, dass der objektiv bestehende Rechtszustand der Schwerbehinderung nur deshalb in Deutschland nicht gilt, weil sich Deutschland mit der Umsetzung der entsprechenden EU Richtlinie Zeit lässt.
Autor:Holger Scharff aus Ludwigshafen |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.