Menschenrechte
Menschenrechte – ohne christliche Wurzeln kaum denkbar?

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Menschenrechte gelten heute als universell: Jeder Mensch soll Anspruch auf Würde, Freiheit und Schutz haben – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion. Doch woher stammen diese Ideen? Ein interessanter Beitrag auf dreieinigkeit.de zeigt: Viele unserer heutigen Freiheitsrechte sind tief im Christentum verwurzelt – und drohen ihre feste Grundlage zu verlieren, wenn man diese Herkunft vergisst.

Menschenrechte unter Druck

Der Artikel beginnt mit einem Blick in die Gegenwart: „In einer Zeit, in der säkulare Ideologien immer mehr Einfluss gewinnen, scheinen viele grundlegende Freiheiten – wie Meinungsfreiheit, Selbstverteidigungsrecht und das Recht auf Privatsphäre – unter Druck zu geraten.“ Beispiele gibt es genug: In manchen Ländern sei es strafbar, bestimmte Symbole zu zeigen oder historische Ereignisse infrage zu stellen. Selbst ein Retweet könne bereits juristische Folgen haben, wenn er als „Anstiftung zu Rassenhass“ gewertet werde.

Biblischer Perspektivwechsel

In der Antike galten Rechte nur für bestimmte Klassen. Sklaven, Frauen oder Fremde hatten kaum Ansprüche. Die Bibel aber führte einen Umbruch herbei. „Alle Menschen – Männer wie Frauen – sind als Ebenbild Gottes geschaffen“, heißt es schon im 1. Buch Mose. Damit bekamen Rechte eine göttliche Begründung – sie konnten nicht einfach von Herrschern verliehen oder wieder entzogen werden.
Besonders betont wird der Schutz der Schwachen: Witwen, Waisen und Fremde standen unter besonderem Rechtsschutz. Propheten wie Jesaja klagten die Missachtung dieser Rechte als schwere Sünde an: „

Wehe denen, die unrechte Gesetze machen … um die Armen zu beugen und den Elenden mein Volk das Recht zu rauben“ (Jes 10,1–2).

Neues Testament: Gleichheit und Würde

Jesus selbst vertiefte diese Sicht, indem er Ausgestoßenen dieselbe Würde zuerkannte wie allen anderen. Arme, Kranke, Frauen und Fremde waren bei ihm nicht Randfiguren, sondern wurden ins Zentrum gestellt. Paulus fasste diesen Gedanken in einem seiner berühmtesten Sätze zusammen:

„Da ist weder Jude noch Grieche, weder Sklave noch Freier, weder Mann noch Frau; denn ihr seid alle einer in Christus“ (Gal 3,28).

Der Neutestamentler David Aune nennt das

„eine geradezu erstaunliche Vorstellung, die grundsätzlich alle Ungleichheiten aufgrund von Nationalität, sozialem Status und Geschlecht aufzuheben scheint“.

Damit war das Fundament gelegt: Würde und Gleichheit gelten nicht nur für einige, sondern für alle.

Frühe Kirche und Mittelalter

Die junge Kirche setzte diese Prinzipien sichtbar in die Tat um. Christen gründeten Waisenhäuser, nahmen sich Ausgestoßener an und errichteten die ersten öffentlichen Krankenhäuser mit kostenloser Versorgung. Schon früh wandten sich Kirchenväter wie Gregor von Nyssa gegen die Sklaverei:

„Kein Mensch darf Eigentum eines anderen sein, da alle Gott gehören.“

Im Mittelalter wurden diese Ideen rechtlich systematisiert. Kanonisten entwickelten Theorien zum Recht auf Selbsterhaltung, Eigentum oder ein faires Gerichtsverfahren. Die Magna Carta von 1215 gilt als berühmtes Beispiel, weil sie die Macht des Königs beschränkte und klarstellte, dass auch Herrscher dem Recht unterworfen sind. Der Soziologe Toby E. Huff bezeichnet diese Entwicklung als „eine der folgenreichsten Umwälzungen Europas“. Sie habe die Grundlagen für konstitutionelle Regierung, Gewaltenteilung und Mitbestimmung gelegt.

Stimmen für die Indigenen

Besonders eindrücklich schildert der Artikel das Engagement von Bartolomé de las Casas. Der Dominikanermönch kämpfte im 16. Jahrhundert gegen die Unterdrückung der indigenen Völker in Amerika. Er schrieb: „

Sie sind unsere Brüder, und Christus hat sein Leben für sie gegeben.“

Und weiter:

„Alle Völker der Welt sind Menschen, und es gibt nur eine Definition für alle Menschen und für jeden einzelnen: dass sie vernunftbegabt sind.“

Damit stellte er sich offen gegen die herrschende Meinung, die sich auf Aristoteles berief und manche Menschen für „von Natur aus Sklaven“ hielt. Für de las Casas war klar:

Wer an die biblische Lehre von der Gleichheit glaubt, kann keinen Menschen als minderwertig behandeln.

Reformation und Religionsfreiheit

Die Reformatoren brachten eine neue Dimension ein: das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit. Martin Luther betonte, dass allein Gott über die Seele herrschen dürfe – nicht Kirche oder Staat. Glauben sei eine persönliche Entscheidung, die niemand erzwingen dürfe. Aus dieser Überzeugung entwickelte sich das moderne Verständnis von Religionsfreiheit, das bis heute zentral für unsere Demokratien ist.

Von der Bibel zur Moderne

Die Linie zieht sich bis in die Neuzeit. Die Unabhängigkeitserklärung der USA von 1776 erklärt, dass „alle Menschen gleich geschaffen“ und mit „unveräußerlichen Rechten“ ausgestattet seien. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und das deutsche Grundgesetz von 1949 führen diesen Gedanken fort. Artikel 1 des Grundgesetzes sagt:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Laut dem Artikel auf dreieinigkeit.de knüpft dieser Satz unmittelbar an die biblische Lehre vom Menschen als Ebenbild Gottes an.

Das Fazit von dreieinigkeit.de

Die Plattform dreieinigkeit.de, die regelmäßig Beiträge zu Wissenschaft, Glaube, Geschichte und Alltag veröffentlicht – verfasst von anerkannten Theologen und Autoren – fasst zusammen:

„Das Christentum begründete die Gleichheit aller Menschen vor Gott. Es schuf konkrete Schutzrechte für die Schwachen. Es inspirierte Rechtsstrukturen, die Herrscher an höhere Gesetze banden.“

Die Warnung ist unmissverständlich:

„Ohne diese Wurzeln droht eine Rückkehr zu autoritären Systemen, in denen Rechte nur so lange gelten, wie die Mächtigen es zulassen.

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Autor:

Markus Buller aus Kirchheimbolanden

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