DSGVO
IHK fordert mehr Rechtssicherheit

Trotz größter Anstrengungen von Seiten der regionalen Wirtschaft, alle Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen, bestehen nach wie vor erhebliche Unsicherheiten aufgrund der Komplexität der Regelungen und angesichts der Gefahr von Bußgeldern und drohenden Imageschäden bei Verstößen. Die IHK Karlsruhe appelliert daher an die Auf-sichtsbehörden, die Unternehmen mit konkreten Hinweisen zu unterstützen und vorerst mit Sanktionen zurückhaltend umzugehen.

Dabei ist nach Ansicht der IHK auch darauf zu achten, dass die Vorschriften praxiskonform ausgelegt werden. Es sollen keine zusätzlichen überhöhten Anforderungen etwa durch umstrittene Positionen in Datenschutzfragen geschaffen werden. Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für die datenschutzrechtliche Praxis müssen aus Sicht der IHK oberste Priorität haben. Auch wenn der Übergangszeitraum bis zum Wirksamwerden der DSGVO zwei Jahre betragen hat, stehen Orientierungshilfen nur teilweise und erst seit kurzer Zeit zur Verfügung. Bei manchen Regelungen sind selbst die Aufsichtsbehörden bei der Auslegung unsicher.

Notwendig aus Sicht der regionalen Wirtschaft ist – auch über den Rhein hinweg – eine Abstimmung der Aufsichts-behörden untereinander. Die DSGVO darf nicht unter-schiedlich in den jeweiligen Ländern ausgelegt werden. Fragen von zentraler Bedeutung, wie etwa die Zulässigkeit eines Medienbruchs bei Informationspflichten, müssen einheitlich beantwortet und kommuniziert werden.

Außerdem sollten künftige Vorschriften, wie etwa die hoch umstrittene E-Privacy Verordnung, einer realistischen Fol-genabschätzung für die Unternehmen unterzogen und Wertungswidersprüche vermieden werden, um nicht die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen im deutschen wie europäischen Markt weiter zu gefährden.

Aufgabe eines modernen rechtlichen Rahmens für die Datenwirtschaft in Europa muss es sein, die Digitalisierung zu begleiten und einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Innovationspotenzial zukünftiger Geschäftsmodelle zu finden. Politik und Verwaltung sind gefordert, weitere rechtliche Klärungen bei den vielen Einzelfragen herbeizuführen und aktiv zur Beseitigung von Unsicherheiten und Mehrdeutigkeiten beizutragen. Dann kann Datenschutz auch als Wettbewerbs- und damit Standortvorteil begriffen werden.

Autor:

Claudia Nehm aus Karlsruhe

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