Warnung aus Karlsruhe: Zoll stoppt riskante Arznei-Pakete
- Die Produkte stellen laut Regierungspräsidium ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.
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Karlsruhe. Wer vermeintliche Potenzmittel, Schlankmacher oder Schönheitspräparate aus dem Ausland bestellt, kann gesundheitsgefährdende Ware erhalten. In Karlsruhe prüft das landesweit zuständige Regierungspräsidium solche verdächtigen Pakete nach Anfragen des Zolls.
Allein im vergangenen Jahr wurden nach Behördenangaben rund 1.700 Produkte überprüft. Rund 80 Prozent davon stufte die Behörde als Arzneimittel ein. Im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren ist die Tendenz leicht steigend. Besonders häufig geht es um Potenzmittel und inzwischen auch vermehrt um Abnehmspritzen.
Hohe Risiken durch nicht deklarierte Wirkstoffe
Nach Angaben des Regierungspräsidiums handelt es sich teils um gefälschte Arzneimittel oder um Lebensmittel, die nicht angegebene Wirkstoffe enthalten. Solche Produkte können damit unter das Arzneimittelgesetz fallen. Die Behörde warnt vor einem erheblichen Gesundheitsrisiko. Besonders gefährdet sind demnach Menschen mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Herzleiden.
Fehlende Produktangaben erhöhen nach Behördenangaben das Risiko für Überdosierungen und Nebenwirkungen. Hinzu kommen mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.
Diese Produkte geraten besonders oft ins Visier
Die sichergestellten Sendungen lassen sich den Angaben zufolge in zwei Hauptgruppen einteilen.
- Potenzsteigernde Mittel mit nicht angegebenen Wirkstoffen wie Sildenafil oder Tadalafil
- Gefälschte Schlankheitsprodukte, Botox-Präparate und sogenannte Abnehmspritzen
Vermarktet werden manche Mittel laut Behörden als Lebensmittel. Genannt werden etwa „Horny Performance Chocolate“, „Jaguar Power“ oder „Secret Miracle Honey“.
Warum Pakete beim Zoll gestoppt werden
Der Zoll hält verdächtige Sendungen aus Drittstaaten an. Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft dann gemeinsam mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, ob die Produkte unter das Arzneimittelgesetz fallen. So soll verhindert werden, dass die Ware an Empfänger ausgeliefert wird.
Manche Produkte sind im Herkunftsland zwar rechtmäßig im Handel. In Deutschland können sie dennoch unter das Arzneimittelgesetz fallen. Dann drohen je nach Fall Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren. Werden gefälschte oder illegale Arzneimittel entdeckt, gehen laut Behörde zudem Warnmeldungen an andere nationale und internationale Stellen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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