Tipps für Reisende in der Urlaubszeit
Stressfrei durch den Zoll

Kontrolle bei der Einreise | Foto: Zollverwaltung
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Region. Sommer, Sonne, gute Laune: Damit aber die Rückkehr aus dem Traumurlaub beim Weg durch den Zoll ohne böse Überraschungen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten. So dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus "Sondergebieten", das sind unter anderem die Kanarischen Inseln oder französische Übersee-Departements, mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden, erklärt das Hauptzollamt Karlsruhe: "Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen."

Deshalb sei es auch ratsam, sich vorab im Netz unter www.zoll.de zu informieren, "welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte!", so Alina Holm, Sprecherin beim Hautzollamt Karlsruhe.

Regelungen

Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro, informiert der Zoll: Waren, für die eine besondere Mengengrenze, z.B. Tabakwaren oder Alkohol, gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet!

Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen. Außerdem ist zu beachten, dass, sofern Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr mitgeführt werden, diese beim Zoll angemeldet werden müssen!

Finger weg von Verbotenen
Von Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die gegebenenfalls unters deutsche Waffenrecht fallen, gefälschter Markenware, ausländische Kulturgüter oder bestimmten Lebens- und Arzneimitteln, sollte man ganz die Finger lassen, ist der Zoll deutlich, denn hier drohen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen!

Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel wie Alkohol, alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen zu beachten, bei denen allerdings Eigenbedarf angenommen wird. (red/jow)

Infos und Regelungen unter www.zoll.de

Autor:

Jo Wagner

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