Spielerklagen in Karlsruhe: BGH prüft Rückzahlung bei Tipico
- Online-Glücksspiele waren in Deutschland lange Zeit verboten. (Symbolbild)
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Karlsruhe. Tausende Online-Casino-Spieler könnten von einem Urteil des Bundesgerichtshofs profitieren, wenn Verluste aus unerlaubten Glücksspielen erstattet werden müssen. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über eine Klage gegen Tipico Games. Es handelt sich um ein Leitentscheidungsverfahren, das Folgen für viele ähnliche Verfahren haben könnte. Wann der BGH entscheidet, blieb zunächst offen.
Worum es im Verfahren geht
Der Kläger hatte zwischen Dezember vor sechs Jahren und September vor vier Jahren an Online-Casinospielen von Tipico Games teilgenommen. Der Anbieter verfügte in diesem Zeitraum über eine Lizenz der Glücksspielbehörde Maltas, aber über keine Erlaubnis in Deutschland. Der Mann sagt, er habe nicht gewusst, dass die Spiele verboten gewesen seien. Vor Gericht verlangt er die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 10.000 Euro. Seine Forderungen hat er an einen Prozessfinanzierer abgetreten.
Bis vor gut fünf Jahren waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme galt für Schleswig-Holstein, das den Markt schon früher geöffnet hatte. Seit Juli vor fünf Jahren ist das Totalverbot aufgehoben. Anbieter können seitdem bei der zuständigen Behörde Lizenzen beantragen. Dabei gelten strenge Vorgaben zum Schutz der Spielerinnen und Spieler.
Was der Fall für Verbraucher bedeuten kann
Für Betroffene geht es vor allem um die Frage, ob Spielverträge ohne deutsche Erlaubnis nichtig waren und Verluste deshalb zurückgezahlt werden müssen. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch sagte zu Beginn der Verhandlung, an deutschen Gerichten seien Tausende ähnliche Verfahren anhängig. Beim BGH liegen demnach rund 300 Spielerklagen.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Leitentscheidung: Das Verfahren kann Orientierung für viele gleich gelagerte Klagen geben.
- Anspruch auf Erstattung: Der BGH neigte nach vorläufiger Einschätzung dazu, Spielverträge wegen Verstoßes gegen das damalige Verbot für nichtig zu halten.
- EU-Recht: Der Europäische Gerichtshof hatte im April erklärt, dass EU-Recht weder nationalen Glücksspielverboten noch Rückerstattungsklagen gegen Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten entgegensteht.
Tipico will weitere EuGH-Entscheidungen abwarten
Der Anwalt von Tipico Games warb in der Verhandlung dafür, vor einem Urteil noch zwei ausstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Das Unternehmen ist der Ansicht, für ein Totalverbot habe damals die europarechtliche Grundlage gefehlt. Außerdem beruft es sich auf Vertrauensschutz, weil es sich nach eigener Darstellung an behördliche Vorgaben für die Zeit bis zur Erlaubniserteilung gehalten habe. dpa/red
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |