Schnee- und Eisglätte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Viele kleinere Unfälle

Foto: www.jowapress.de

Karlsruhe. Schneetief "Volker" brachte im Laufe des Tages ergiebige Schneefälle in und um Karlsruhe. Aufgrund von Schnee- und Eisglätte ereigneten sich bis 14 Uhr um die vierzig Unfälle, wobei zumeist nur Blechschaden entstand, so die Polizei Karlsruhe, zuständig für den Stadt- und Landkreis.

Die Autobahnen waren ebenso betroffen. Auch hier gerieten mehrere Fahrer, oft aufgrund den Witterungsverhältnissen nicht angepasster Geschwindigkeit, ins Schleudern, rutschten ins Bankett oder die Leitplanken. Glücklicherweise waren keine Personenschäden zu verzeichnen.

Die Winterdienste waren seit den frühen Morgenstunden im Dauereinsatz um die Fahrbahnen von Schnee und Eis zu befreien.

Viel zu tun
Karlsruhe ist in Sachen Schnee jetzt nicht gerade ein Wintersport-Hotspot, denn im Rheingraben bleibt der Schnee meist nicht lange liegen. Immerhin sind im Winterdienst rund 670 Straßen­ki­lo­me­ter mit rund 1.100 Räum- und Streu­ki­lo­me­tern zu versorgen, dazu etwa 200 km Radver­bin­dun­gen, 640 Halte­stel­len, öffent­li­che Flächen und Fußgän­ger­über­we­ge.
Das wird von den Beschäftigten des Winterdiensts bei der Abfallwirtschaft in mehrere Räum- und Streu­tou­ren eingeteilt, entsprechend der Er­fah­run­gen optimiert. An Geräten stehen unter anderem über 30 Großstreu­fahr­zeuge sowie diverse andere Win­ter­dienst­fahr­zeuge und Geräte zur Verfügung - unterstützt durch andere Mitar­bei­ter aus städ­ti­schen Ämtern, Ortsver­wal­tun­gen, kommunalen Gesell­schaf­ten und auch Fremd­fir­men.

Prioritäten
1: Bundes- und Landes­s­tra­ßen, die das Karls­ru­her Stadt­ge­biet durch­que­ren, die Haupt­ver­kehrs- und Haupt­ver­bin­dungs­stra­ßen innerhalb des Stadt­ge­bie­tes sowie alle ­Bus­li­nien und Gefah­renstel­len.
2: verkehrs­wich­tige Neben­stra­ßen oder ­sons­tige Gefah­renstel­len

Alle übrigen Straßen werden im Rahmen der Leis­tungs­fä­hig­keit geräumt und gegebe­nen­falls gestreut. Dabei ist das Ziel der städtischen Winter­dienst­maß­nah­men, den Bürgern eine möglichst hohe Sicherheit zu ga­ran­tie­ren, bei einer geringen Umwelt­be­las­tung durch das Streuen.

Aufgaben der Bürger

Alle Straßen­an­lie­ger, egal ob Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, Mieter, Pächter oder Erbbau­be­rech­tigte, die an einer öffent­li­chen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winter­dienst verpflich­tet. Das bedeutet, dass die Gehflächen von Schnee und auftau­en­dem Eis geräumt und bei Glätte gestreut werden müssen, damit ein gefahr­lo­ses Begehen möglich ist. Bis 7.30 sollte der Winterdienst "begonnen" werden - und die Pflicht endet erst um 21 Uhr!

Infos: www.karlsruhe.de/abfall

Autor:

Jo Wagner

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