2022 mit niedrigen Wasserständen im Landkreis
"Um den langjährig niedrigsten Wasserstand"

- Foto: Screenshot 2022 www.hvz.baden-wuerttemberg.de
- hochgeladen von Jo Wagner
Kreis Karlsruhe. In Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Karlsruhe sinkt der Wasserstand. Darüber informierte im aktuellen Jahr 2022 das Umweltamt im Landratsamt Karlsruhe. Über einen sehr langen Zeitraum fehlen ergiebige Niederschläge und es herrschen hohe Temperaturen. Alle Fließgewässer-Pegel im Landkreis an Alb, Pfinz, Kraichbach und Saalbach liegen aktuell im Jahr 2022 um den langjährig niedrigsten Wasserstand.
Blick auf die Extreme
Der Pegel der Alb liegt in Ettlingen bei rund 32 cm, das Maximum lag am 21.03.2002 bei 2,11 m. Zum Vergleich ein Blick auf den Rhein: Aktueller Stand am 26. Juli 2022 um 21 Uhr: Pegel Maxau, 3,82 m fallend. Der Höchstwert wurde am 14.05.1999 gemessen - mit 8,84 m, der niedrigste Stand lag vor ein paar Jahren bei rund 3,20 m.
Einzelne lokale Schauer verbessern die Situation nicht, Landregen mit größeren Niederschlagsmengen, die zu einer Erholung der Gewässer führen könnten, sind weiterhin aktuell nicht in Sicht. Unter den geringen Wassermengen und den hohen Wassertemperaturen leiden die Lebewesen in den Gewässern. Insbesondere für Fische und Kleintiere sind eine ausreichende Wassermenge und gemäßigte Wassertemperaturen lebensnotwendig.
Wasserentnahme im Blick
Das Umweltamt im Landratsamt Karlsruhe bittet deshalb dringend darum, auf eine Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern und Seen zu verzichten. Das Wasserschöpfen von Hand in geringen Mengen mit Gießkannen und ähnlichem Gerät ist zwar ohne Erlaubnis möglich, sollte jedoch bei den derzeit besonders niedrigen Wasserständen in den Gewässern eingestellt werden. Das Aufstauen von Wasser und das Abpumpen mit einer Motorpumpe sind grundsätzlich verboten und werden nur in begründeten Einzelfällen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Wasserbehörde gestattet.
Infos: Eine Wasserentnahme ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann übrigens eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Aktuelle Informationen zu den Wasserständen der Flüsse im Landkreis gibt es unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de
Autor:Jo Wagner |
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