Erste Kontrollen: Ermahnungen, Bußgelder und Anzeigen
Maskenpflicht wird kontrolliert

Foto: Christo Anestev/Pixabay.com
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Region. „Die ersten gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV durch die Polizei haben gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger den Ernst der Corona-Lage erkannt haben und sich ihrer Verantwortung bewusst sind", so Innenminister Thomas Strobl. Aber eben leider nur "viele".

Bei einer ersten größeren Kontroll-Aktion der Fahrgäste im Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall wurde am Donnerstag kontrolliert, ob Fahrgäste vorschriftsmäßig einen Mund- und Nasenschutz tragen. Insgesamt 100 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Aalen und des Polizeipräsidiums Einsatz führten mobile und stationäre Kontrollen durch, unter anderem auf den S-Bahn-Linien S2, S3 und an den Busbahnhöfen Aalen, Crailsheim, Schwäbisch Hall, Waiblingen, Backnang und Schwäbisch Gmünd.

Durchwachsenes Ergebnis
Bei den rund 3.650 Kontrollen zeigte sich, dass sich zwar der Großteil der Fahrgäste und der Personen, die an den kontrollierten Orten angetroffen wurden, an die Maskentragepflicht hielt, aber es wurden 976 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt! Bedingt erfreulich: "In nahezu allen Fällen zeigten sich diejenigen, die aufgrund nicht oder falsch getragener Masken von den Einsatzkräften angesprochen wurden, einsichtig und korrigierten ihr Fehlverhalten", so Minister Strobl: Doch in sieben Fällen mussten die Einsatzkräfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen - und in einem Fall wurde eine Person beleidigend gegenüber einem Busfahrer. Deshalb gibt's nun eine Strafanzeige! "Es geht übrigens nicht darum Kasse zu machen, es geht schlicht darum, das Notwendige zu tun um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, letztlich um die Rettung von Menschenleben“, so Minister Strobl.

Bußgeld von bis zu 250 Euro
Aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahr der Ansteckung mit SARS-CoV-2 ist es Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bushaltestellen und Bahnsteigen sowie in Bahnhofsgebäuden eine nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Polizeipräsidien im Land damit beauftragt, mit einzelnen Kontrollaktionen die Einhaltung der Maskentragepflicht im ÖPNV gezielt zu überwachen.

Einsicht, Rücksicht und Vorsicht
„Dort, wo es notwendig ist, werden wir weiterhin – mit Augenmaß, freilich mit aller Konsequenz – durch punktuelle, eng abgestimmte Kontrollaktionen dazu beitragen, die Pflicht zum Tragen einer Alltagsschutzmaske wieder verstärkt in das Bewusstsein der Menschen zu rücken", so Strobl: "Natürlich können wir ein Ansteigen der Infektionsfälle nicht oder nicht nur durch Kontrollen verhindern." Vernünftige Bürger seien wichtig, die nicht sorglos handeln oder die Ansteckungsgefahr im Alltag unterschätzen. Klare Ansage: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann Leben retten. Es gelte dabei: Einsicht, Rücksicht und Vorsicht!

Autor:

Jo Wagner

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