Lichtverschmutzung: Weniger ist mehr in Karlsruhe

Künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an. Die Langzeitbeleuchtung zeigt deren Flugspuren | Foto: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Stephan Gehrlein
  • Künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an. Die Langzeitbeleuchtung zeigt deren Flugspuren
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Karlsruhe. Lichtverschmutzung beschreibt die Aufhellung des dunklen Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen, deren Licht in der Atmosphäre gestreut wird. Dabei rührt ein großer Teil der Lichtverschmutzung von schlecht konstruierten oder ineffektiv installierten Lichtquellen.

Zu viel künstliches Licht ist schädlich für die Biodiversität. Denn künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an. Sie umkreisen die Lichtquellen bis zur Erschöpfung und haben so keine Reserven mehr zur Fortpflanzung. Sie verbrennen an heißen Leuchten oder werden direkt von angelockten Fressfeinden gefressen. Der sogenannte Staubsaugereffekt zieht zudem aus natürlichen dunklen Bereichen die Insekten an. Dort stehen sie dann nicht mehr als Nahrungsquelle für andere Tierarten zur Verfügung.
Lichtempfindliche Tiere, wie Fledermäuse und ein Großteil der Insekten finden häufig weniger zu fressen und müssen weitere Wege in Kauf nehmen, im schlimmsten Fall verhungern sie. Andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, Igel, Amphibien, Eulen und auch Fische und Zugvögel können massiv von zu starker Beleuchtung gestört werden. Sie werden geblendet, vertrieben, umgeleitet oder können sich nicht mehr orientieren.

Kunstlicht unterdrückt außerdem die Bildung des Schlafhormons Melatonin und kann den Hormonhaushalt stören. Es kommt zu Verzerrungen der Aktivitätszeiten, die innere Uhr wird „verstellt“. Auch Pflanzen können in ihrem Wachstumszyklus beeinflusst werden. Sie werfen ihre Blätter bei künstlicher Beleuchtung später oder gar nicht ab und sind dadurch anfälliger für Frostschäden.

Gesetzliche Grundlagen
Nicht nur die Energieeinsparverordnung oder das Bundesimmissionsschutzgesetz tragen zur Verringerung unnötiger Lichtverschmutzung bei. Laut Naturschutzgesetz Baden-Württemberg müssen künstliche Beleuchtungen im Außenbereich vermieden und die Auswirkungen auf Insekten überprüft werden.

Fassadenbeleuchtungen sind durch vorgegebene Nutzungszeiträume stark eingeschränkt. Das heißt die Beleuchtung von Fassaden stellt einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg dar, sofern sie im Sommerhalbjahr oder im Winterhalbjahr nach 22 Uhr und bis 6 Uhr erfolgt. Im Außenbereich sind Himmelsstrahler verboten und Werbeanlagen stark eingeschränkt. Außerdem müssen neue Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen insektenschonend ausgestattet sein und bestehende bis 2030 umgerüstet werden.

Beitrag gegen Lichtverschmutzung leisten: Jeder kann mitmachen
Bürgerinnen und Bürger können ihren Teil zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und so zum Schutz der Biodiversität beitragen. Grundsätzlich gilt: Künstliches Licht sollte nur so wenig wie möglich und so viel wie nötig eingesetzt werden. Das spart nicht nur Energie, sondern schont auch die Umwelt:

  • Nur zielgerichtete, nach unten ausgerichtete Beleuchtungen und nach oben abgeschirmte Leuchten nutzen
  • Leuchtstärke reduzieren
  • Lichtpunkthöhe so niedrig wie möglich halten
  • Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren oder dimmbare Beleuchtung nutzen
  • Insektenschonende Leuchtmittel wie LED mit geringem UV-/Blaulichtanteil und Farbtemperaturen bis maximal 3.000 Kelvin (warmweiß) nutzen
  • Insektenschonende Leuchtgehäuse einsetzen, die gegen das Eindringen von Insekten staubdicht verschlossen sind und Oberflächentemperaturen von 40°C nicht übersteigen
  • Keine Bäume, Wiesen, Teiche oder Fassaden beleuchten
  • Bei Dunkelheit Rollläden, Fensterläden oder Jalousien schließen
  • Bei Nichtgebrauch Licht ausschalten

Die IHK Karlsruhe vergibt gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat für Naturschutz- und Landschaftspflege) und der Stadt Karlsruhe das Prädikat #lichtbewusstsein. Damit werden Unternehmen aus Karlsruhe ausgezeichnet, die bewusst umweltschonende Außenbeleuchtung einsetzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Energieeinsparung leisten. Nähere Informationen gibt es auf der Webseite der IHK.

Der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe berät Interessierte gerne bei weiteren Fragen zu Lichtverschmutzung, Telefon 0721 133-3101, Artenschutz unter https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/naturschutz/artenschutz - Lichtbewusstsein unter https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/umwelt/natur-und-bodenschutz/praedikat-lichtbewusstsein

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Autor:

Jo Wagner

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