Karlsruhe: Bei Dach- und Fassadensanierungen auf Mauersegler achten
- Wer Dach oder Fassade sanieren will, sollte vorab prüfen, ob Mauersegler oder Fledermäuse am Gebäude Quartiere nutzen.
- Foto: Mauersegler nisten hinter Dachvorsprüngen und Fassadenverkleidung. | Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz
- hochgeladen von Heike Schwitalla
Karlsruhe. Wer in den warmen Monaten Dach oder Fassade sanieren will, sollte vorher genau hinschauen. Denn jetzt kehren Mauersegler aus ihren Winterquartieren in Afrika zurück und ziehen bis in den Sommer hinein ihre Jungen in Spalten und Hohlräumen an Gebäuden auf.
Viele Brutplätze liegen im Stadtkreis Karlsruhe unter Dachvorsprüngen, hinter Fassadenverkleidungen oder in Mauerspalten. Schon ein Gerüst, Schutznetze oder Planen können dazu führen, dass die Tiere ihre Nester nicht mehr erreichen. Sperren Bauarbeiten die Altvögel aus, können Eier oder Jungvögel im Nest verenden.
Sanierung kann sonst teuer werden
Oft fällt erst während der Arbeiten auf, dass ein Gebäude Lebensraum für Mauersegler ist. Dann kann eine Baustelle laut Stadt Karlsruhe bis zum Ende der Brutzeit stillstehen. Das kann erhebliche Mehrkosten verursachen. Auch Fledermäuse nutzen im Sommer solche Gebäudespalten und können ihre Quartiere unter Umständen nicht mehr verlassen oder erreichen.
Mauersegler und alle heimischen Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz. Das gilt auch für ihre Nester und Quartiere. Diese dürfen auch außerhalb der Brutzeit nicht zerstört oder verschlossen werden. Außerdem verbietet das Gesetz, die Tiere während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören. Verstöße kann die Behörde mit Bußgeldern ahnden.
Die Stadt empfiehlt, geplante Dach- oder Fassadensanierungen frühzeitig vorzubereiten und das Gebäude am besten schon im Vorjahr auf Niststätten oder Fledermausquartiere prüfen zu lassen. So lassen sich Arbeiten oft zeitlich so planen, dass die Tiere nicht beeinträchtigt werden. Wenn Nistplätze oder Quartiere dauerhaft wegfallen, lassen sich in vielen Fällen geeignete Ersatzquartiere schaffen.
Wer unsicher ist, ob sich an einem Gebäude geschützte Arten befinden oder welche Maßnahmen zulässig sind, kann sich vor Beginn der Arbeiten an den Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe wenden. Kontakt: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de oder 0721-133 3101.
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |