Kontrollen am Karlsruher Marktplatz: 61 Verstöße in nur zwei Stunden
- Wer am Marktplatz kurz mit dem Rad oder E-Scooter durch die Fußgängerzone abkürzen will, muss mit Kontrollen und Bußgeldern rechnen.
- Foto: Für die gesamte Fußgängerzone in der Kaiserstraße und auf dem Marktplatz gilt ein Fahrverbot für Fahrräder, E-Scooter und Autos. Fahrräder müssen geschoben werden. | Stadt Karlsruhe, PIA, Monika Müller-Gmelin
- hochgeladen von Heike Schwitalla
Karlsruhe. Wer am Marktplatz oder in der Kaiserstraße mit dem Rad oder E-Scooter durch die Fußgängerzone fährt, muss weiter mit Kontrollen rechnen. Ende Juli haben der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt und das Polizeipräsidium Karlsruhe dort erneut überprüft, ob das Fahrverbot eingehalten wird.
In zwei Stunden stellten die Einsatzkräfte 61 Ordnungswidrigkeiten am Marktplatz fest. Darunter waren 55 Radfahrende und sechs E-Scooter-Nutzende. Wie das Ordnungsamt mitteilt, zeigen die Zahlen, dass die Verkehrsverbote regelmäßig überwacht werden müssen.
Was in der Kaiserstraße und am Marktplatz gilt
Für die gesamte Fußgängerzone in der Kaiserstraße und auf dem Marktplatz gilt ein Fahrverbot für Fahrräder, E-Scooter und Autos. Fahrräder müssen geschoben werden. Lieferverkehr ist nur zu bestimmten Zeiten erlaubt, morgens von 8 bis 11 Uhr, oder mit Sondergenehmigung.
Die Stadt nennt auch die möglichen Folgen von Verstößen. Radfahrende zahlen in der Fußgängerzone 25 Euro Bußgeld. Für Fahrzeuge, dazu zählen auch E-Scooter, werden 50 Euro fällig.
Ordnungsbürgermeister Dr. Albert Käuflein sagte bei der Aktion: „Das Ziel unserer Kontrollaktion ist es nicht, möglichst viele Verwarnungen oder Bußgelder zu verhängen. Sondern wir wollen die Sicherheit in der Fußgängerzone für alle Menschen erhöhen, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger“.
Ordnungsamtsleiter Maximilian Lipp berichtet, dass in diesem Jahr bereits 22 Schwerpunktkontrollen stattfanden und rund 200 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Er kündigt an, dass die Stadt auch künftig regelmäßig kontrolliert.
Wer die Kaiserstraße mit dem Fahrrad queren will, darf das nur an festgelegten Fächerstraßen. Genannt werden zum Beispiel Herrenstraße oder Waldstraße. Das ist laut Stadt ausgeschildert. Auf dem Marktplatz gilt weiterhin: Fahrrad schieben.
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |