Bahn-Mitarbeiter stürzt bei Karlsruhe aus Zug: Gericht lehnt Haftbefehl erneut ab
- In diesem Regionalzug kam es zu dem Vorfall. (Archivbild)
- Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
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Ettlingen. Für Fahrgäste und Beobachter des aufsehenerregenden Falls bei Karlsruhe bleibt es dabei: Gegen den beschuldigten Fahrgast kommt nach dem Sturz eines Bahn-Sicherheitsmitarbeiters aus einem Regionalzug keine Untersuchungshaft in Betracht.
Das Landgericht Karlsruhe hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Damit bestätigt die 22. Große Strafkammer die frühere Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe, keinen Haftbefehl zu erlassen.
Schwer verletzter Bahnmitarbeiter nach Vorfall am 17. Juli
Nach bisherigen Angaben der Staatsanwaltschaft war ein 36 Jahre alter Fahrgast am 17. Juli in einem Regionalzug in einen handgreiflichen Streit mit einem 26 Jahre alten Sicherheitsmitarbeiter geraten. Der Mann soll den Bahnmitarbeiter geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels öffnete sich die Zugtür. Der 26-Jährige fiel auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem fahrenden Zug, der mit Tempo 120 in Richtung Karlsruhe unterwegs war, und wurde schwer verletzt.
Der Anwalt des beschuldigten Fahrgastes weist die Vorwürfe zurück. Nach seiner Darstellung wurde sein Mandant vielmehr von dem Bahnmitarbeiter attackiert.
Gericht sieht keinen Haftgrund
Nach Auffassung des Landgerichts besteht zwar ein dringender Tatverdacht wegen Körperverletzung. Einen Verdacht auf gefährliche Körperverletzung oder andere Delikte sieht die Kammer aber nicht. Auch ein fahrlässiges Handeln im Zusammenhang mit dem Öffnen der Zugtür oder dem Sturz des Sicherheitsmitarbeiters nahm das Gericht nicht an.
Zur Begründung erklärte das Landgericht, dass sich die Tür eines fahrenden Zuges selbst bei einem Anprall öffnet, sei ein außergewöhnlicher Vorgang und liege fern der Lebenserfahrung.
Entscheidend war zudem, dass nach Ansicht des Gerichts kein Haftgrund vorliegt. Eine Fluchtgefahr bestehe nicht. Der Beschuldigte habe als deutscher Staatsangehöriger feste soziale und berufliche Bindungen in Deutschland. Genannt werden Wohnsitz, Familie und Arbeitsplatz.
Schon das Amtsgericht hatte den beantragten Haftbefehl nicht erlassen. Dabei spielte auch ein Überwachungsvideo der Bahn eine Rolle, das Zweifel am genauen Ablauf des Geschehens geweckt hatte. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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