Stadt versteigert nicht abgeholte Fundsachen
Nächste Online-Sonderauktion des Ordnungs- und Bürgeramts

Beispiel Fahrrad: Im Herbst versteigert die Stadt wieder nicht abgeholte Fundsachen | Foto: Stadt Karlsruhe
  • Beispiel Fahrrad: Im Herbst versteigert die Stadt wieder nicht abgeholte Fundsachen
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Karlsruhe. Im Herbst können Interessierte wieder an einer Online-Versteigerung von Fundsachen des städtischen Ordnungs- und Bürgeramts (OA) teilnehmen. Dabei haben Bieterinnen und Bieter die Möglichkeit, Schmuck, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik, Fahrräder und andere Fundstücke zu ergattern. Die Fundgegenstände, die unter den digitalen Hammer kommen, sind ab Donnerstag, 25. August, auf der Versteigerungsplattform www.sonderauktionen.net mit Beschreibung und Foto aufrufbar. Die Abgabe eines Gebots ist zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht möglich.

Der Preis wird günstiger
Ernst wird es am Donnerstag, 22. September. Ab dann können Schnäppchenjägerinnen und Schnäppchenjäger zehn Tage lang nach dem sogenannten Count-Down-Prinzip mitbieten. Während bei normalen Versteigerungen ein Artikel zum Höchstgebot an den Höchstbietenden verkauft wird, beginnt die Online-Auktion mit einem Höchstpreis, der während des Versteigerungszeitraums von zehn Tagen fällt, also günstiger wird. Wie das OA weiter mitteilt, vermeidet dieses "holländische Modell", dass vor allem für Fahrräder unverhältnismäßig hohe Gebote eingehen und Velos teilweise über Neupreis verkauft werden. Wer mitbieten will, muss sich dazu nur auf der Versteigerungsplattform anmelden. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.karlsruhe.de/versteigerung

An drei Tagen Abholtermine
Nach dem Zuschlag einer erfolgreichen Auktion erhält der Käufer oder die Käuferin per E-Mail die Bankverbindung und kann dann den Betrag begleichen. Kleinere Artikel finden auf dem Postweg ihr neues Zuhause. Sperrige Gegenstände, etwa Fahrräder, händigt die Stadt in der Danziger Straße 2, 76199 Karlsruhe, an die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer aus. Ausgabetage sind Montag, 17., Dienstag, 18., und Mittwoch, 19. Oktober. Für die Abholung ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung für einen dieser drei Tage notwendig. Die Käuferinnen und Käufer erhalten am ersten Werktag nach Auktionsende eine zusätzliche E-Mail mit dem Termin-Link für die Aushändigung. Den gewünschten der drei vorgegebenen Tage und die Uhrzeit können sie innerhalb einer Woche auswählen.

Das OA übergibt die ersteigerten Gegenstände auch an Dritte gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, Kopie des Ausweises und Ausdruck des Zuschlags. Sollten Interessierte keinen der Termine zur Abholung wahrnehmen können, sollten sie keine Gebote abgeben. Ersatztermine kann das Ordnungsamt nicht anbieten.

Autor:

Jo Wagner

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