FCK bekommt hohe Geldstrafen wegen Pyrotechnik aufgebrummt
- Der 1. FC Kaiserslautern ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 188.190 Euro verurteilt worden
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FCK. Der 1. FC Kaiserslautern ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 188.190 Euro verurteilt worden. Das teilte der Verein mit. Grundlage waren laut FCK mehrere Urteile zu unsportlichem Verhalten von Anhängern bei vier Auswärtsspielen der Rückrunde.
Betroffen sind die Partien beim SV Darmstadt 98 am 7. Februar, beim SC Preußen Münster am 22. Februar, beim VfL Bochum 1848 am 7. März sowie bei Holstein Kiel am 17. April. Nach Angaben des Vereins wurden den Fans unterschiedliche unsportliche Verhaltensweisen zur Last gelegt, darunter das Abbrennen von Pyrotechnik.
Einzelstrafen für vier Auswärtsspiele
Die höchste Einzelstrafe entfällt mit 72.900 Euro auf das Spiel in Bochum. Für die Partie in Kiel wurden 60.600 Euro verhängt, für das Auswärtsspiel in Darmstadt 51.090 Euro und für das Duell in Münster 3.600 Euro.
Von den jeweiligen Strafen kann nach Vereinsangaben jeweils ein Drittel für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Das wären 24.300 Euro für Bochum, 20.200 Euro für Kiel, 17.000 Euro für Darmstadt und 1.200 Euro für Münster.
Verein kündigt weiteres Vorgehen an
Der FCK erklärte, das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen stelle eine Gefahr für andere Personen dar und werde nicht geduldet. Zudem kündigte der Verein an, wie bisher zu versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |