Das Landesuntersuchungsamt rät zur Vorsicht
Geflügelpest grassiert

Auch Bestände mit Hausgeflügel waren in Deutschland zuletzt immer wieder von der Geflügelpest betroffen | Foto: Alexas Fotos/Pexels
  • Auch Bestände mit Hausgeflügel waren in Deutschland zuletzt immer wieder von der Geflügelpest betroffen
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Kaiserslautern. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) rät Geflügelhaltern in Rheinland-Pfalz aktuell zur Vorsicht beim Kauf von Tieren für ihre Bestände. Die Geflügelpest (Vogelgrippe) grassiert seit Monaten bei Wildvögeln, aber auch Bestände mit Hausgeflügel waren in Deutschland zuletzt immer wieder von der Tierseuche betroffen. Nun steht ein mobiler Händler aus Delbrück im Kreis Paderborn im Verdacht, Tiere aus einem mittlerweile als infiziert bestätigten Bestand in mehreren Bundesländern angeboten und die Erkrankung dadurch weiterverbreitet zu haben.
Mobile Händler verkaufen ihre Tiere auf legale Weise direkt vom LKW herunter. Sie bieten sie an zuvor festgelegten Verkaufsstellen wie Marktplätzen oder Autobahnparkplätzen an. Rheinland-Pfalz ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht vom aktuellen Fall betroffen; die Dokumentation des Händlers ist allerdings unvollständig.
Tierhalter im Land, die in den vergangenen Wochen Geflügel von mobilen Händlern aus dem Kreis Paderborn gekauft haben, sollten sich deshalb vorsorglich mit dem Veterinäramt ihrer Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Das gilt insbesondere, wenn ihre Tiere Krankheitssymptome wie Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall oder einen Abfall der Eiproduktion zeigen oder es sogar zu vermehrten Todesfällen kommt.
Bei einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand mit Hühnern oder Puten können innerhalb weniger Tage alle Tiere erkranken und sterben. Enten und Gänse erkranken oft weniger schwer, bei milden Verläufen kann die Krankheit übersehen werden. Wird die Seuche allerdings nachgewiesen, müssen alle Tiere getötet werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.

Vogelzug im Gange: Auf Biosicherheit im Betrieb achten

Die Geflügelhalter im Land sollten zudem weiter konsequent auf die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben achten, da der saisonale Vogelzug weiter im Gange ist. Zugvögel fliegen im Frühjahr aus wärmeren Regionen zurück nach Norden und machen unterwegs Rast. Auch sie könnten den Erreger der Geflügelpest in sich tragen und bei Kontakt auf Hausgeflügel übertragen. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag in einen Bestand verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge, mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werden auch personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Nähere Informationen hierzu und zu den aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung resultierenden Rechten haben wurden auf der Internetseite bereitgestellt: https://www.kaiserslautern-kreis.de/service-links/datenschutz.html. ps

Autor:

Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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