Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Energieausweise verlieren nach zehn Jahren ihre Gültigkeit

Verbraucherzentrale. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Die Ersten wurden im Juli 2008 ausgestellt. Im vergangenen Jahr verfielen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2008 oder 2009 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen.
Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.
Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.
Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen der Energieberatung nicht ausgestellt. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Energieberater hat am Mittwoch, 7. August, Sprechstunde: am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2 (Anmeldung unter: 0631 92881 oder 365 2740).
In Otterberg ist am Donnerstag, 15. August, von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstraße 27 (Anmeldung unter: 06301 607-414).ps

Weitere Informationen:
Vereinbarung kostenloser Beratungstermine unter:
Energietelefon Rheinland-Pfalz:
0800 6075600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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