Bis zu 10.000 Euro Strafe: Messerverbotszone in Kaiserslautern kommt
- Anfang März machte sich Innenminister Michael Ebling (Vierter von links) in Begleitung von Polizeipräsident Hans Kästner (links daneben) ein Bild vor Ort. Schon damals kündigte er eine Messerverbotszone für die Innenstadt Kaiserslautern an
- Foto: Monika Klein
- hochgeladen von Monika Klein
Messerverbot Kaiserslautern. Nach mehreren Gewaltvorfällen, darunter ein tödlicher Messerangriff, zieht das rheinland-pfälzische Innenministerium Konsequenzen: In Teilen der Innenstadt soll eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet werden.
Der Ministerrat hat über eine Verordnung zur Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in Teilen der Kaiserslauterer Innenstadt beraten. Ziel der Regelung ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und präventiv gegen Gefahren insbesondere durch zugriffsbereit geführte Messer vorzugehen. Die „Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Teilen der Innenstadt von Kaiserslautern“ soll noch im ersten Halbjahr 2026 in Kraft treten.
Hintergrund der geplanten Maßnahme sind mehrere Gewaltvorfälle in der Kaiserslauterer Innenstadt, darunter der Messerangriff am Fackelbrunnen in der Fruchthallstraße im Februar 2026, bei dem ein Mann lebensgefährlich verletzt wurde und ein weiterer seinen Verletzungen erlag.
„Die Waffen- und Messerverbotszone ist ein klares Signal für mehr Sicherheit in der Kaiserslauterer Innenstadt: Wir dulden keine Bewaffnung im öffentlichen Raum“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Was in der Verbotszone künftig gilt
Innerhalb der ausgewiesenen Zone soll das Führen von Waffen und Messern grundsätzlich verboten sein. Die konkrete räumliche Abgrenzung der Verbotszone wird mit Inkrafttreten der Verordnung durch eine veröffentlichte Karte festgelegt. Ergänzend sollen Hinweisschilder vor Ort auf die Regelung aufmerksam machen.
Kontrollen und hohe Bußgelder bei Verstößen
Die Polizei Kaiserslautern und die kommunale Ordnungsbehörde werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem können verbotswidrig mitgeführte Waffen oder Messer eingezogen werden.
Nach der Befassung des Ministerrates werden nun die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet. Hierzu zählen insbesondere die erforderlichen Anhörungen der beteiligten Stellen sowie das weitere Rechtssetzungsverfahren, damit die Verordnung wie geplant noch im ersten Halbjahr 2026 in Kraft treten kann. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.