Amerikanische Faulbrut: Verdachtsgebiet für Bienen in Kollweiler ausgewiesen

Imker im betroffenen Gebiet sollten die Empfehlungen des Veterinäramts beachten, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. | Foto: Gisela Böhmer
  • Imker im betroffenen Gebiet sollten die Empfehlungen des Veterinäramts beachten, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
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Kollweiler. Wegen des Verdachts auf die Amerikanische Faulbrut (AFB) bei Honigbienen hat das Veterinäramt des Landkreises Kaiserslautern die gesamte Gemarkung Kollweiler als Verdachtsgebiet ausgewiesen. Die Maßnahme soll verhindern, dass sich die Bienenkrankheit weiter ausbreitet. Für Menschen besteht keine Gefahr – auch Honig aus betroffenen Völkern kann bedenkenlos verzehrt werden.

Erreger bei Bienenvölkern in Kollweiler nachgewiesen

Im Zuge der Kontaktermittlungen und der Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in der Gemarkung Weilerbach wurden bei Bienenvölkern in der Gemarkung Kollweiler eine niedrige Belastung mit dem gleichen Erreger, Paenibacillus larvae, festgestellt.

Um die bisherigen arbeitsintensiven und mit hohem Engagement durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen der Imker und Bienensachverständigen in Weilerbach nicht zu gefährden, wurde seitens des Veterinäramtes daher zusätzlich zum bestehenden Sperrgebiet ein AFB-verdächtiges Gebiet ausgewiesen. Das Verdachtsgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Kollweiler und grenzt damit nordwestlich an das bestehende Sperrgebiet an.

Bienenhalter, die ihre Bienenstände bisher nicht gemäß § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gemeldet haben, haben dies unverzüglich nachzuholen.

Keine Gefahr für Menschen und Honig

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung der Honigbiene, die durch Sporen übertragen wird und große wirtschaftliche Schäden an Bienenständen verursachen kann. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. Auch Honig von betroffenen Völkern kann bedenkenlos konsumiert werden und weist keinerlei Beeinträchtigung auf.

Bei frühzeitiger Erkennung können betroffene Bienenvölker mittels imkerlicher Maßnahmen erhalten werden. Betroffene, beim Veterinäramt registrierte Imker, erhalten eine finanzielle Entschädigung der Tierseuchenkasse des Landes.

Diese Maßnahmen empfiehlt das Veterinäramt

Im verdächtigen Gebiet werden vom Veterinäramt aktuell dringend folgende Maßnahmen empfohlen um eine weitere Verbreitung zu verhindern:

  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften sollten nicht aus Bienenständen im betroffenen Gebiet verbracht werden. Honig aus dem betroffenen Gebiet sollte nicht an Bienen verfüttert werden.
  • Es sollten keine Bienenvölker in das betroffene Gebiet verbracht werden.
  • Beim Einfüttern der Bienen mit Winterfutter sollte Räuberei unter den Bienenvölkern verhindert werden.

Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631 7105 450 oder per E-Mail an veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden.

FAQ

Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung von Honigbienen. Sie wird durch Sporen des Erregers Paenibacillus larvae verursacht.

Ist die Krankheit für Menschen gefährlich?
Nein. Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr. Auch Honig aus betroffenen Bienenvölkern kann bedenkenlos verzehrt werden.

Warum wurde Kollweiler zum Verdachtsgebiet erklärt?
Bei Bienenvölkern wurden geringe Belastungen mit dem Erreger festgestellt. Dadurch soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden.

Was müssen Imker jetzt beachten?
Sie sollten Bienenvölker und Bienenmaterial nicht aus dem Gebiet verbringen, keine neuen Völker einbringen und ihre Bienenstände beim Veterinäramt melden, falls dies noch nicht geschehen ist. red

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Autor:

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