Süßes, Saures – oder Strafanzeige? Polizei mahnt zu Vernunft an Halloween
- Die Polizei warnt ausdrücklich davor, fremdes Eigentum zu beschädigen
- Foto: Polizeipräsidium Westpfalz
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Westpfalz. Mit dem Hinweis „Süßes, Saures – oder Strafanzeige?“ erinnert das Polizeipräsidium Westpfalz anlässlich des bevorstehenden Halloweenfestes daran, dass auch in der Gruselnacht die Regeln des Zusammenlebens gelten. Wenn am 31. Oktober Hexen, Vampire und Gespenster durch die Straßen ziehen, soll der Spaß nicht in echten Ärger ausarten.
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, fremdes Eigentum zu beschädigen. Ob Farbe an der Hauswand, Müll im Vorgarten oder Kratzer am Auto – solche Handlungen stellen keine harmlosen Streiche dar, sondern Sachbeschädigungen. Diese können mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Noch schwerer wiegen Taten, die sich gegen öffentliches Eigentum richten, etwa gegen Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auch das bloße Mitlaufen kann strafrechtliche Folgen haben: Wer Teil einer Gruppe ist, die gemeinschaftlich Sachbeschädigungen begeht, macht sich ebenfalls strafbar. Eltern werden darauf hingewiesen, dass sie für mögliche Schäden haften können, wenn ihre Aufsichtspflicht verletzt wird oder das Kind das Unrecht seines Handelns noch nicht versteht.
Um eine sichere und friedliche Halloween-Nacht zu gewährleisten, empfiehlt die Polizei, mit Kindern im Vorfeld klare Absprachen zu treffen: Eierwürfe, Böller oder Farbschmierereien sind keine harmlosen Streiche, sondern Straftaten. Eltern sollten außerdem darauf achten, welche Gegenstände ihre Kinder mitführen, und – wenn möglich – den Rundgang durch die Nachbarschaft begleiten. So bleibt Halloween ein Fest des Spaßes und nicht des Schreckens. rav/ppwp
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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