Altstadtfest Kaiserslautern 2025: Sicherheitskonzept und Regeln
- Beim Altstadtfest im vergangenen Jahr waren rund 150.000 Besucher auf den Beinen
- Foto: Stadt Kaiserslautern
- hochgeladen von Monika Klein
Kaiserslautern. Wenn von Freitag, 4. Juli 2025, bis Sonntag, 6. Juli 2025, in Kaiserslautern das Altstadtfest gefeiert wird, steppt der Bär in den Gassen und auf den Plätzen. Tausende von Menschen kommen aus dem weiten Umkreis, um zu feiern, zu tanzen, zu bummeln und zu genießen. Damit diese Sause reibungslos und möglichst ohne Zwischenfälle verläuft, hat die Stadt mit einem breit angelegten Sicherheitskonzept Vorsorge getroffen.
Von Monika Klein
Auf welcher Basis wurde das Sicherheitskonzept erstellt?
Die Grundzüge des Sicherheitskonzepts richten sich nach Paragraf 26 "Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel" des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), teilt die städtische Pressestelle auf Anfrage mit.
Wo werden mobile Sperren eingesetzt?
Mobile Sperren werden dort eingesetzt, wo ein Ein- beziehungsweise Ausfahren von Feuerwehr und Rettungsdienst erforderlich ist, so die Stadtverwaltung. Die Sperren ermöglichen so einen Schutz vor unberechtigter Einfahrt, gewährleisten aber auch eine geregelte Ein- und Ausfahrt durch Sicherheits- und Ordnungskräfte sowie eine Entfluchtung des Veranstaltungsbereichs.
Welche Sicherheitsmaßnahmen werden darüber hinaus umgesetzt?
Während des Altstadtfests sind kommunale Vollzugsbedienstete, Kräfte der Landespolizei und der US-Streitkräfte im Einsatz. Die Anzahl werde je nach Tag und Uhrzeit variieren, weist die Pressestelle hin. Auch werden Personenkontrollen stattfinden. Das geänderte Waffenrecht gibt die Möglichkeit, anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen. Da im gesamten Veranstaltungsbereich ein Glasverbot gilt, werde reagiert, sofern bei diesen Kontrollen Personen mit Glasbehältnissen angetroffen werden.
Gibt es eine Kameraüberwachung?
Ja. Zweck dieser Überwachung sei es, unter anderem die Überfüllung von Flächen zu verhindern beziehungsweise vorab lenkend eingreifen zu können.
Wie sieht es mit dem Cannabiskonsum aus?
Wie im vergangen Jahr wird es für das Altstadtfest kein zusätzliches Cannabisverbot geben, teilt die Pressestelle mit. Das Altstadtfest findet teilweise innerhalb der Fußgängerzone statt, dort ist der Konsum gemäß Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG) zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Darüber hinaus finden sich in diesem Gesetz weitere Verbote, so ist zum Beispiel der Konsum auch in Sichtweite zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen verboten. Solche Einrichtungen gibt es innerhalb des Festgeländes beziehungsweise in unmittelbarer Nähe.
Ferner ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten. Da auf dem Festgelände jederzeit mit Jugendlichen zu rechnen ist, beziehungsweise entsprechende Einrichtungen vor Ort sind, ist der Konsum von Cannabis aufgrund der oben genannten Vorschriften de facto für den gesamten Bereich ohnehin schon untersagt.
Gibt es für Festbesucher in einer Notsituation eine Anlaufstelle?
Die technische Einsatzzentrale für Ordnungs- und Rettungskräfte und die Sanitätswache des DRK befinden sich im Hof des Gymnasiums am Rittersberg an der Ecke Seminargasse/Salzstraße.
Mehr Infos zum diesjährigen Altstadtfest gibt es hier:
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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