Gemeinde Haßloch bittet: Gestaltungsvorschriften beachten!
Unruhe im Ruhepark

Die Gemeindeverwaltung bittet darum, die Gestaltungsvorschriften des Parkfriedhofs zu respektieren und keine eingenmächtige Aktionen vorzunehmen.  Foto: ps
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Haßloch. Im Urnengrabfeld „Ruhepark“ auf dem Haßlocher Parkfriedhof wurde offenbar durch Privatpersonen der Rasen gemäht, um einen besseren Zugang zu den dortigen Urnengräbern zu erhalten. „Die Aktion mag zwar gut gemeint gewesen sein, widerspricht aber den geltenden Gestaltungsvorschriften“, so der Beigeordnete und zuständige Friedhofsdezernent Joachim Blöhs. Das Grabfeld „Ruhepark“ wurde bewusst als naturnahes Begräbnisfeld ausgewiesen, um die Biodiversität zu fördern. Daher obliegt der Bereich besonderen Gestaltungsvorschriften, wonach ein Mähen der Fläche lediglich zweimal pro Jahr vorgesehen ist. Über die dort geltenden Gestaltungsvorschriften wurde jeder Grabnutzer im Vorfeld informiert und hat die Einhaltung der Gestaltungsvorgaben gegenüber der Friedhofsverwaltung schriftlich bestätigt. Zu den besonderen Gestaltungsvorschriften im Urnengrabfeld „Ruhepark“ zählt laut Friedhofssatzung außerdem das Ablageverbot von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen. Hierzu wurde in 2018 eigens ein Gedenkplatz errichtet, der nach Trauerfeiern als zentrale Ablagestelle genutzt werden kann. Im Urnengrabfeld selbst sind lediglich die Einfassungen in hellem Sandstein zulässig.
„Diese Gestaltungsvorschriften sollten bekannt sein und sind zu beachten“, so der Friedhofsdezernent Joachim Blöhs. Bei Unklarheiten, Fragen oder Problemen steht die Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. „Sprechen Sie uns ruhig an! Denn ein eigenmächtiges Handeln entgegen der Gestaltungsvorschriften hilft niemandem und ist gleichzeitig ein Affront gegen alle, die sich mit einer Grabstelle im Grabfeld Ruhepark ganz bewusst für eine naturnahe Bestattungsform entschieden haben“, so Blöhs weiter. ros

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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