Coronavirus: Kindertagesstätten in Grünstadt geschlossen
Informationen des Landesjugendamts zur Schließung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz

Das Landesjugendamt hat mit Schreiben vom 13.03.2020 den Trägern der Kindertagesstätten Informationen zur Schließung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz bekannt gegeben.

Die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern reagiert und die Schließung aller Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt.

Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, ist folgende Ausnahme notwendig:

Eine Notbetreuung durch die Kitas für diese Personengruppe ist sicherzustellen.

Im Laufe der nächsten Woche werden seitens des Landesjugendamts weitere Details zur Notfallbetreuung und die Liste der Berufsgruppen veröffentlicht. Bis dahin haben die Einrichtungen die Notfallbetreuung in Eigenregie zu gewährleisten. Dafür ist es notwendig, dass am Montag, den 16. März 2020 eine Personalisierung der Einrichtungen durch den Träger im notwendigen Umfang sichergestellt ist.

Vulnerable (schützenswerte) Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, sind bei der Notbetreuung nicht einzusetzen.

Weitere Informationen zu vulnerablen Personengruppen finden Sie hier https://msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/20200312_Empfehlungen_mit_Personen_erhoehtes_Risiko.pdf

Folgende Punkte sind bei der Notbetreuung zwingend zu beachten:

■ Die Eltern haben glaubhaft darzulegen, dass sie zur o.g. Personengruppe zählen und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.

■ Soweit möglich sollten die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung durch vertraute Personen betreut werden.

■ Eine adäquate, ggf. ganztägige Essensversorgung der Kinder muss sichergestellt sein.

■ Die Betreuungsdauer ist an die Bedürfnisse der Eltern mit o.g. Berufen anzupassen, ggf. auch über die üblichen Betreuungszeiten hinaus.

Autor:

Stadtverwaltung Grünstadt aus Grünstadt

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