Kreis Germersheim gibt 10.000 Euro Starthilfe für Venture Campus Pfalz
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Germersheim. Der Landkreis Germersheim will technologieorientierte Gründungen aus dem Uni-Umfeld in der Südpfalz gezielt anschieben. Der Kreistag hat dafür in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Venture Campus Pfalz GmbH in der Gründungs- und Aufbauphase finanziell zu unterstützen.
Konkret plant der Landkreis eine Anschubfinanzierung von 10.000 Euro sowie weitere jährliche Zuschüsse von jeweils 10.000 Euro in den darauffolgenden drei Jahren. Ziel der Förderung ist es, technologieorientierte Ausgründungen aus dem universitären Umfeld, insbesondere der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität und des Karlsruher Instituts für Technologie, im Kreis Germersheim und in der Südpfalz zu etablieren und zu stärken.
Was der Venture Campus in der Region erreichen soll
Der Landkreis will nach eigenen Angaben gleichzeitig den Technologietransfer verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen erhöhen. Außerdem steht der Landkreis im engen Austausch mit den Kommunen. Diese haben demnach ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert.
Landrat Martin Brandl sagt nach der Sitzung: „Mit der Förderung des Venture Campus Pfalz investieren wir gezielt in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen für innovative Gründungen und stärken gleichzeitig die regionale Wertschöpfung. Gerade die enge Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft bietet große Chancen für nachhaltiges Wachstum in der Südpfalz“.
Michael Englert, Initiator des Venture Campus Pfalz, erklärt: „Die Unterstützung durch den Landkreis Germersheim ist ein wichtiger Impuls für den Aufbau des Venture Campus. Gemeinsam schaffen wir eine Plattform, die Wissenschaft, Unternehmertum und Kapital vernetzt und jungen technologieorientierten Start-ups optimale Bedingungen bietet. Damit stärken wir die Innovationskraft der Region und schaffen Mehrwert für Gründerinnen und Gründer ebenso wie für die etablierten Unternehmen vor Ort.“
Wie die Kreisverwaltung Germersheim mitteilt, erfolgt die Förderung im Einklang mit den geltenden EU-beihilferechtlichen Vorgaben nach der De-minimis-Regelung. Die konkrete Ausgestaltung regelt ein Zuwendungsbescheid. Eine externe Rechtsanwaltskanzlei begleitet dessen Erstellung.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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