Verwirrung durch Fehler auf der Wahlbenachrichtigung: Keine Ortsvorsteher-Wahl in Freckenfeld
- Wahlbenachrichtigung Symbolfoto
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Freckenfeld. Auf den Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 22. März 2026 ist ein Fehler aufgetaucht. Auf der Vorderseite wird irrtümlich eine „Direktwahl des Ortsvorstehers“ genannt – diese Wahl findet in der Ortsgemeinde Freckenfeld nicht statt.
Tatsächlich werden am 22. März neben der Landtagswahl Rheinland-Pfalz ausschließlich die Mitglieder des Gemeinderates Freckenfeld gewählt. Eine Direktwahl des Ortsvorstehers steht nicht an.
Wahl selbst nicht betroffen
Die Gemeinde betont, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen durch den redaktionellen Fehler nicht beeinträchtigt wird. Briefwahlanträge werden korrekt für die Gemeinderatswahl und die Landtagswahl bearbeitet. Alle Wahlberechtigten erhalten hierzu eine gesonderte schriftliche Information.
Was Wähler jetzt wissen müssen
Am 22. März 2026 finden in Freckenfeld die Landtagswahl Rheinland-Pfalz und die Gemeinderatswahl statt.
Eine Direktwahl des Ortsvorstehers erfolgt nicht.
Bereits beantragte oder noch zu beantragende Briefwahlunterlagen bleiben gültig.
Für Wahlberechtigte im Ort bedeutet das: Trotz der falschen Angabe auf der Benachrichtigung ändert sich am tatsächlichen Wahlablauf nichts. Entscheidend ist der Stimmzettel im Wahllokal beziehungsweise die Briefwahlunterlagen – dort sind die korrekten Wahlen aufgeführt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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